Duisburg. Wegen der hohen Trockenheit ist das Grillen auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet verboten. Von welchen Faktoren die Dauer des Verbots abhängt.

Das Grillen ist in Duisburg seit Montag, 18. Juli, auf öffentlichen Flächen wie Parks verboten, auch auf ausgewiesenen Grillflächen. Der Waldbrandgefahrenindex wie auch der Grasbrandindex liegen derzeit auf Stufe vier – per Sicherheitsverordnung der Stadt Duisburg bedeutet das absolutes Grillverbot. Wer dagegen verstößt, muss mit teils empfindlichen Bußgeldern rechnen.

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Neben dem ohnehin ganzjährig gültigen Grill- und Feuerverbot im Wald und in Waldnähe weist ein Stadtsprecher auf Anfrage auch auf das Rauchverbot im Wald zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober hin.

Prognosen des Deutschen Wetterdienstes zufolge soll der Index aber schon am Donnerstag, 21. Juli wieder auf eins sinken, damit wäre das Grillen wieder erlaubt. Ob diese Prognose eintritt, hängt aber auch damit zusammen, ob am Mittwoch ausreichend Regen fällt. Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex und der Grasbrandgefahrenindex sind jeweils unter dwd.de einsehbar.