Duisburg. Wegen schweren Raubes steht ein Duisburger (34) vor Gericht. Er soll einen Mann, der ihm schon öfter geholfen hatte, Geld geraubt haben.

Bereits mehrfach soll ein Rheinhauser einem 34-jährigen Mann finanziell ausgeholfen haben. Doch als er das bei einem Besuch des Schuldners ansprach, soll der wütend geworden sein. Er soll den bisherigen Wohltäter mit einem 25 Zentimeter langen Messer bedroht, ihn mehrfach geschlagen und ihm Geld abgenommen haben. Wegen besonders schweren Raubes steht er nun vor dem Duisburger Landgericht am König-Heinrich-Platz.

„Das geht bis ins Gehirn“, soll der Angeklagte dem Gönner gedroht haben, als er ihm das Messer vorhielt. Der Mann, der zwischenzeitlich aufgrund der Schläge die Besinnung verlor, soll schließlich aus lauter Angst einen in seiner Wohnung stehenden Spielautomaten aufgeschlossen und 150 bis 180 Euro herausgeholt haben.

Angeklagter aus Duisburg soll seiner Freundin zweimal die Nase gebrochen haben

Die Freundin des Angeklagten, die deshalb bereits wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, nahm die Beute an sich. Der Angeklagte soll auch noch eine Spielekonsole und das Handy des Zeugen mitgenommen haben.

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Neben dieser Schwerkriminalität wirft die Anklage dem 34-Jährigen kleinere Vergehen wie Beförderungserschleichung, Fahren ohne Führerschein und Diebstahl vor. Für die Gewalttätigkeit des Angeklagten sprechen zwei weitere Anklagepunkte: Zweimal soll er seiner Freundin das Nasenbein gebrochen haben.

34-Jähriger sitzt seit knapp neun Monaten in Untersuchungshaft

Das erste Mal am 17. April 2021 als er mit ihr in Rheinhausen in einem parkenden Auto saß und es Streit gab. Er soll die Frau am Kopf aus dem Wagen gezogen und ihr ins Gesicht geschlagen und getreten haben. In der Wohnung eines Bekannten soll er am 23. August 2021 erneut Streit mit der Freundin gehabt haben. Wieder soll es Schläge und Tritte gegeben haben. Dabei sollen neben der Nase aber auch zwei Rippen der Frau gebrochen sein.

Seit diesem Tag sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Der Verteidiger kündigte eine Einlassung zu den Vorwürfen an, bat aber um einen Aufschub, weil er noch keine Zeit gehabt habe, ein erst drei Tage zuvor eingegangenes psychiatrisches Gutachten mit dem Angeklagten zu besprechen. Für den Prozess sind bis Anfang Juni noch zwei weitere Verhandlungstage geplant.