Duisburg. Das Land- und Amtsgericht Duisburg haben die prinzipielle Maskenpflicht im Gebäude aufgehoben. In den Gerichtssälen entscheiden die Richter.

Im Duisburger Gerichtsgebäude am König-Heinrich-Platz herrscht ab sofort keine Maskenpflicht mehr. Der Präsident des Landgerichts und der Direktor des Amtsgerichts hoben die seit zwei Jahren geltende Verpflichtung, das Gebäude nur mit einer Gesichtsbedeckung betreten zu dürfen, zu Beginn dieser Woche auf.

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Für die Besucher heißt das, dass sie auf den Fluren und in den Treppenhäusern des Gebäudes keine Corona-Schutzmaske mehr tragen müssen. Allerdings wird das Tragen angesichts des zuweilen recht starken Besucherandrangs von den Behördenleitungen dringend empfohlen.

Wer das Gerichtsgebäude betritt, sollte aber auf jeden Fall eine Maske in der Tasche haben. Denn die Bedingungen, unter denen ein Verhandlungssaal betreten werden darf, legt der jeweilige Richter fest. Der Vorsitzende führt die Sitzungspolizei, heißt es dazu im Gesetz.

Und dazu gehört neben Ordnung und Sicherheit auch der Seuchenschutz. Gut möglich also, dass einige Richter immer oder nur bei Prozessen mit besonders vielen Teilnehmern und Besuchern weiterhin das Tragen einer Maske im Saal anordnen.