Duisburg. Ein Reiseveranstalter kassierte 130.000 Euro für einen Flug zur „Wrestlemania“ in Florida. Nun ist das Urteil am Amtsgericht Duisburg gefallen.

Mindestens zehnmal ging es gut: Ein selbstständiger Versicherungsmakler und zuletzt auch Reiseveranstalter aus Duisburg hatte – weil er sich selbst dafür interessierte – bereits mehrere kleinere Reisen für Wrestling- und Eishockey-Fans in die USA organisiert. Doch dann ging es schief: Kunden zahlten viel Geld, doch zur „Wrestlemania“ in Florida kamen sie nicht. Dem 36-jährigen Veranstalter der Tour brachte das nun eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges ein.

Es war ein langes zweitägiges Verfahren, bei dem betrogene Kunden keinen Zweifel daran ließen, dass sie sauer waren. Sauer, weil sie pro Person durchschnittlich 2000 Euro gezahlt hatten, ohne dafür etwas zu bekommen und noch viel mehr, weil sie um das Vergnügen gebracht worden waren, die Stars der Wrestling-Szene live zu erleben.

Staatsanwalt sah Betrugsvorsatz als erwiesen an

Der Angeklagte hatte die Reise, die im April 2017 stattfinden sollte, bereits ein Jahr zuvor angeboten und beworben. Rund 100 Kunden zahlten vorab. 60 von ihnen erstatteten Anzeige. Sie hatten rund 130.000 Euro für nichts bezahlt. Dabei hatte der Angeklagte ihnen doch per Mail-Nachrichten immer wieder mitgeteilt, alles entwickele sich prächtig. Vor Gericht hatte der 36-Jährige behauptet, das Scheitern der Reise sei nicht seine Schuld. Er habe sein Ein-Mann-Unternehmen vor dem Reisetermin verkauft, wobei er ausdrücklich zur Auflage machte, dass die geplante Reise stattfinden müsse.

Der Staatsanwalt glaubte den Betrugsvorsatz daraus ableiten zu können, dass der Angeklagte tatsächlich nie etwas tat, um die Reise zu organisieren. Bis zum Verkauf der Firma war kein Flug gebucht, kein Hotel reserviert, keine Eintrittskarte geordert. Und es war auch nie genug Geld auf einem Geschäftskonto, um das alles zu bezahlen. Stattdessen hatte der 36-Jährige die Vorab-Zahlungen der Kunden für andere Dinge verwandt. Der Verteidiger zweifelte dagegen an jedem Betrugsvorsatz und forderte Freispruch.

Gericht: Reiseveranstalter täuschte Kunden über seine Fähigkeiten

Das Gericht sah die Täuschung in einem ganz anderen Umstand: Der Angeklagte habe möglicherweise gehofft, er bekomme die Reise hin. „Doch tatsächlich fehlten ihm die Voraussetzungen dafür, eine Reise dieser Größe zu organisieren“, so der Vorsitzende. „Die Sache wuchs ihm über den Kopf.“ Die Täuschung liege genau darin, dass der 36-Jährige den Kunden weis machte, er sei fachlich und organisatorisch dazu in der Lage, eine solche Reise zu stemmen.

Für das Urteil kam es zwar nicht darauf an, aber das Gericht ließ auch deutlich durchblicken, was es vom angeblichen Verkauf der Firma zur passenden Zeit hielt. An einen Käufer, von dem es nur eine Visitenkarte und die Ablichtung eines plump gefälschten Personalausweises gab. „Wir glauben nicht, dass es diesen Verkauf gegeben hat“, so der Vorsitzende.