Duisburg. Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine saftige Jahresgebühr von 360 Euro fürs Anwohnerparken. Die Stadt Duisburg äußert sich nun zu ihren Plänen.
Der Bundestag hat bereits Mitte 2020 beschlossen, dass die Kommunen die Gebühren für Anwohnerparkausweise in Vierteln mit Parkplatzmangel selbst festlegen können – auf bis zu 240 Euro. Die Stadt Duisburg hatte damals betont, die bis dato höchstmögliche Gebühr von 30,70 Euro pro Jahr nicht erhöhen zu wollen – und Wort gehalten.
Nun fordert die Deutsche Umwelthilfe angesichts steigender Zulassungszahlen und immer längerer, schwerer und breiterer Autos, das Anwohnerparken richtig teuer zu machen. Von 360 Euro pro Jahr ist die Rede. Auch der Deutsche Städtetag spricht sich für höhere Preise aus. Wie reagiert die Stadt? Bleiben die Gebühren in Duisburg weiter stabil?
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Bus bis Carsharing- Wie läuft Duisburgs Verkehr der Zukunft?„Es gibt derzeit keine konkreten Überlegungen zu einer Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkausweise“, sagt Stadtsprecher Maximilian Böttner auf Nachfrage der Redaktion. Allerdings: Es werde ein gesamtstädtisches Mobilitätskonzept mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Und: „Hierbei werden alle Verkehrsarten und auch der Umgang mit dem ruhenden Verkehr – also auch das Thema Bewohnerparken – betrachtet. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich jedoch noch nicht absehen, ob und in welcher Höhe die Kosten für Anwohnerparkausweise möglicherweise angepasst werden.“Die Frage ist also nicht abschließend geklärt.
Stadt Duisburg: Aktuell gibt es 10.554 gültige Anwohnerparkausweise
Nach Angaben der Stadt gab es Mitte 2020 insgesamt 10.000 gültige Anwohnerparkausweise, aktuell seien es 10.554. 2022 wurden laut Böttner bisher 2010 Parkausweise ausgegeben. Zum Vergleich: 2017 waren es 8383, 2018 dann 8550, 2019 insgesamt 8364, 2020 mit 8168 noch etwas weniger und 2021 8544 wieder etwas mehr.
Duisburg hat 19 Bewohnerparkzonen. Die Einrichtung dieser Zonen erfolgt laut Stadt nach Bedarf und sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen es ermöglichen. Gesetzlich geregelt ist demnach, dass werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Parkflächen, an den übrigen Tagen nicht mehr als drei Viertel, für Bewohner reserviert werden dürfen. In kleinräumigen Bereichen mit Wohnbebauung können diese Prozentvorgaben allerdings unter gewissen Bedingungen überschritten werden.
Weitere Infos gibt es auf www.duisburg.de, Stichwort Bewohnerparken.