Duisburg. Nach einem Bundestagsbeschluss können Anwohnerparkausweise teurer werden. Anwohner zahlen in Duisburg derzeit die bislang höchstmögliche Gebühr.
Der Bundestag hat unlängst beschlossen, dass die Kommunen die Gebühren für Anwohnerparkausweise in Vierteln mit Parkplatzmangel selbst festlegen können – demnach auf bis zu 240 Euro. Bisher zahlen Anwohner für einen Parkausweis in Duisburg mit 30,70 Euro im Jahr die bisher höchstmögliche Gebühr. Wird es demnächst noch deutlich teurer? Stadtsprecher Sebastian Hiedels beantwortet diese und weitere Fragen rund um das Thema.
Werden die Gebühren für Anwohnerparkausweise nun erhöht?
Nein. In Duisburg gibt es derzeit keine Überlegungen, die Gebühr zu erhöhen.
Warum bittet die Stadt Anwohner für entsprechende Ausweise überhaupt zur Kasse?
Dazu sind Kommunen vom Bund verpflichtet. Dies ist in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt. Der gesamte öffentliche Straßenraum unterliegt dem sogenannten „Gemeingebrauch“, das heißt: Unabhängig vom Wohnort oder Arbeitsort ist jedem die Nutzung von öffentlichen Parkplätzen gestattet. Wer einen Bewohnerparkausweis besitzt, habe den Vorteil, nah an seinem Wohnort zu parken und dabei oftmals gleichzeitig von Parkgebühren befreit zu werden. Dies rechtfertige auch die Höhe der Jahresgebühr von 30,70 Euro.
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Warum werden bei Verlust des Bewohnerparkausweises noch einmal separat zwölf Euro fällig und auch bei einem Umzug in eine andere Bewohnerzone sowie bei einem Kennzeichenwechsel?
Dies ist im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Duisburg festgelegt, und dabei ist die geringste Gebühr angesetzt worden.
Wie viele Anwohnerparkausweise hat die Stadt derzeit ausgestellt?
Es sind 10.000 gültige Anwohnerparkausweise ausgestellt (Stand: 30.6.2020). Zum Vergleich: 2017 waren es 8.383, 2018 dann 8.550 und 2019 schließlich 8.364.
Wo kann ich einen Anwohnerparkausweis beantragen?
In der Beratungsstelle Planen, Bauen und Verkehr im Stadthaus, Friedrich-Albert-Lange-Platz 74, Eingang Moselstraße. Allerdings ist in Corona-Zeiten eine persönliche Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter 0203 283 46 55, 283 42 78 oder 283 44 16 möglich. Die Mailadresse lautet: verkehrsmanagement@stadt-duisburg.de.
Welche Dokumente werden zur Antragstellung benötigt?
Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung, Kraftfahrzeugschein, bei Fahrzeugwechsel den bereits vorhandenen Parkausweis, gegebenenfalls eine Bestätigung des Fahrzeughalters, falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist. In diesem Fall ist eine Bestätigung erforderlich, dass das Fahrzeug allein und dauerhaft genutzt wird.
Wie viele Bewohnerparkzonen gibt es in Duisburg?
Aktuell sind es 19 im gesamten Stadtgebiet. Die Einrichtung von Bewohnerparkzonen erfolgt laut Hiedels nach Bedarf und sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen es ermöglichen. Gesetzlich geregelt ist, dass werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Parkflächen, an den übrigen Tagen nicht mehr als drei Viertel, für Bewohner reserviert werden dürfen. In kleinräumigen Bereichen mit Wohnbebauung können diese Prozentvorgaben allerdings unter gewissen Bedingungen überschritten werden. Weitere Infos gibt es auf www.duisburg.de.
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