Duisburg. Ein 30-Jähriger soll eine Frau in einer Shishabar in Duisburg vergewaltigt haben. Die Schilderungen der Ereignisse weichen voneinander ab.

Wegen Vergewaltigung einer Widerstandsunfähigen stand ein 30-Jähriger aus Meiderich vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Die Anklage warf ihm vor, am 4. April 2019 in einer Shishabar, die er damals in Beeck betrieb, eine Schlafende vergewaltigt zu haben. Doch was der 31-Jährigen wirklich widerfahren war, ließ sich in der Verhandlung nicht aufklären.

Der Angeklagte und die Frau hatten sich erst kurz zuvor kennengelernt. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die bereits erheblich alkoholisierte 31-Jährige zu später Stunde mit dem Angeklagten in dessen Bar ging, wo sie irgendwann einschlief und nackt wieder wach wurde.

Angeklagter aus Duisburg gab kurzen sexuellen Kontakt zu

Der Angeklagte hatte gegenüber der Polizei behauptet, es sei zu keinerlei sexuellem Kontakt gekommen. Doch dagegen sprachen eindeutige DNA-Spuren. Dem Schöffengericht lieferte er nun eine andere Version: Die Frau und ihr Begleiter hätten zuvor in seiner Gaststätte die Zeche geprellt. Er habe sie gesucht, gefunden und in seine Bar zurückgebracht, wo man nach der Bezahlung noch getrunken habe.

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Die Frau sei sehr aggressiv gewesen und habe offenbar verzweifelt jemanden dazu bringen wollen, mit ihr Sex zu haben. „Sie hat mich unter dem Tisch getreten. Als das nicht funktionierte, hat sie meinen Kellner angemacht.“ Dann habe die Frau auf die Toilette gemusst. „In dem Zustand, in dem sie war, hatten wir Angst, dass sie uns alles beschmutzt.“ Er habe die Frau begleitet. Damit sie endlich Ruhe gab, habe es dann einen kurzen sexuellen Kontakt gegeben. „Ich habe das vorher nicht erzählt, weil ich mich dafür schäme“, so der 30-Jährige.

Darstellung des 30-Jährigen war nicht zu widerlegen

Die Hauptbelastungszeugin wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Ihre Aussage konnte aber wenig zur Aufklärung des Falles beitragen. Die von wem auch immer alarmierte Polizei hatte die Frau und ihre Mutter am Morgen an einer Bushaltestelle angetroffen. Doch wie sie dort hingekommen waren, blieb unklar. „Ich weiß das nicht mehr“, so der wesentliche Inhalt der Aussage der Mutter.

Andere Zeugen erinnerten sich dafür noch recht gut an das aggressive und sexuell fordernde Auftreten der 31-Jährigen. Und daran, dass die Frau und ihr Begleiter das Lokal verließen. Die Darstellung des Angeklagten war letztlich in keinem Punkt zu widerlegen. Auf allseitigen Antrag hin sprach das Schöffengericht den Meidericher frei.