Duisburg. Nach zwei Jahren Pause sind Osterfeuer in Duisburg wieder erlaubt. Doch es gelten strenge Regeln, wo und womit die Feuer brennen dürfen.
Osterfeuer sind in Duisburg nach zwei Jahren Corona-Sperre wieder erlaubt – aber nur unter strengen Auflagen.
So dürfen die sogenannten Brauchtumsfeuer nur abgehalten werden, wenn sie eine „öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltung“ sind, teilt die Stadt Duisburg mit. In jedem Fall müssen sie vorab beim Ordnungsamt per Email an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden.
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
In Landschaftsschutzgebieten brauchen Osterfeuer-Veranstalter eine Befreiung von den geltenden Verboten durch die Untere Naturschutzbehörde. Die kostet Geld und kann per Email an unb@stadt-duisburg.de beantragt werden. In Naturschutzgebieten sind Osterfeuer generell verboten.
Vorsicht beim Osterfeuer: Tiere könnten sich im Holz verstecken
Auch interessant
Verbrannt werden darf nur Holz aus dem Baum- und Strauchschnitt. Es muss trocken und unbehandelt sein, beschichtete Holzprodukte wie Paletten dürfen nicht verfeuert werden. Andere Abfälle dürfen nicht verbrannt werden, auch nicht als Brandbeschleuniger oder um das Feuer erstmals anzuzünden.
Das Schnittgut muss am Tag des Osterfeuers umgeschichtet werden, damit nicht versehentlich Tiere verbrannt werden. Die Stadt Duisburg weißt darauf hin, dass sich zum Beispiel Igel oder bestimmte Vogelarten gerne in den dichten Holzhaufen Unterschlupf suchen. Werden Vogelnester im Schnittgut gefunden, darf es nicht verbrannt werden, weil die Nester vom Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind.