Duisburg. Wegen einer Reihe von Straftaten stand ein Duisburger (19) vor dem Jugendgericht. Immer wieder wurde er in den letzten fünf Jahren verurteilt.
Schon mit 14 Jahren wurde ein Walsumer ins Sonderprogramm für jugendliche Intensivtäter aufgenommen. Doch alle Bemühungen von Ordnungshütern, Sozialarbeitern und Bewährungshelfern waren vergeblich: Immer wieder wurde der Jugendliche straffällig. Nun stand der inzwischen 19 Jahre alte Heranwachsende wegen einer Reihe von Straftaten vor dem Duisburger Amtsgericht.
Die Anklage listete für den Zeitraum April bis September 2021 räuberische Erpressung, Fahren ohne Führerschein, Sachbeschädigung und Körperverletzungen auf. Der Angeklagte räumte den größten Teil der Taten ein. So war er gewaltsam in die Wohnung des Nachbarn eines Freundes eingedrungen, um von dem verängstigten Mann unter Gewaltandrohung Zigaretten zu erpressen.
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Bei einem anderen Vorfall geriet der 19-Jährige am Bahnhof mit einem Mann in Streit. Er stieß ihm eine abgebrochene Bierflasche ins Gesicht und trennte ihm dabei fast ein Ohr ab.
Junger Duisburger schlug mit Gipsarm Leuchtreklame ein
Mehrfach wurde der Angeklagte ohne Führerschein am Steuer eines Wagens ertappt. Selbst Verletzungen konnten seine Aggression nicht bremsen: Mit seinem eingegipsten rechten Arm zerschlug er die Werbung eines Schnellrestaurants. Der 19-Jährige sah seinen in frühester Jugend begonnenen Alkohol- und Drogenkonsum als Hauptgrund für die Taten. „Ich mache immer wieder Mist, weil ich mich nicht beherrschen kann.“
Jugendgerichtshilfe und Bewährungshelferin sahen keine günstige Sozialprognose mehr für den Wiederholungstäter, der keinen Schulabschluss und keine Berufsausbildung hat. Angesichts der Rückfallgeschwindigkeit – zuletzt lagen zwischen Verurteilung und nächster Tat nur vier Tage – machte sich auch der Verteidiger keine Illusionen mehr.
Jugendgefängnis könnte auch eine Chance sein
Allerdings sah er in einer Haftstrafe im offenen Jugendvollzug auch die einzige Chance für den Angeklagten. „Der braucht Druck, sonst kommt er nicht in die Gänge.“ Ein Indiz dafür: In den Monaten, die er nun schon in Untersuchungshaft sitzt, begann der 19-Jährige eine Ausbildung als Fliesenleger und beschäftigt sich mit Malerei und Klavierspiel. Und er hat Zukunftsperspektiven: „Ich will auf jeden Fall meinen Schulabschluss nachmachen.“
Das Jugendschöffengericht verurteilte den 19-Jährigen zu zwei Jahren Jugendhaft. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung komme angesichts der Gesamtumstände nicht mehr in Betracht, so der Vorsitzende.