Duisburg. Die neuen Coronaregeln für Clubs und Diskotheken bieten minderjährigen Partygästen ein Schlupfloch. Sie können ungeimpft und ungetestet feiern.
Die neuen Corona-Regeln, die es Clubs und Diskotheken in NRW ermöglichen, ab Freitag, 4. März wieder zu öffnen, bieten ein Schlupfloch für minderjährige Partygänger.
Eigentlich müssen alle Clubbesucher entweder geboostert oder frisch genesen sein und zusätzlich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Gleichzeitig aber „entfallen alle Anforderungen nach Paragraph vier der Coronaschutzverordnung“ für Minderjährige, erklärt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) auf Anfrage.
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Eigentlich dürfen Menschen unter 18 Jahren natürlich nicht in Clubs und Diskotheken – es sei denn, es gibt die Möglichkeit, einen „Muttizettel“ zu benutzen. Mit diesem Zettel können Minderjährige mit Unterschrift ihrer Eltern eine Tanzveranstaltung bis nach 24 Uhr besuchen, wenn sie von einer Person über 18 Jahren beaufsichtigt werden.
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Im Umkehrschluss heißt das: Minderjährige dürfen per „Muttizettel“ ungeimpft und ohne aktuellen Test feiern – und auch ohne Maske, wie alle anderen Clubbesucher. Das bestätigt das Ministerium. Minderjährige müssen „auch beim Diskobesuch keinen Test- und Immunisierungsnachweis vorlegen“.