Duisburg. Ein Ehepaar erhält wie viele Betroffene nach einer Corona-Infektion ohne PCR-Nachweis kein Genesenen-Zertifikat. Stadt begrüßt einen EU-Vorstoß.

Kelly Kopicera (33) aus Duisburg hat mit ihrer Familie eine wahre Corona-Odyssee hinter sich. Nacheinander infizierten sich erst die Söhne Lio (6) und Nick (8), dann ihr Ehemann Peter (35) und schließlich steckte sie selbst sich an. Ein Problem: Die Kinder können ihre Infektion mit positiven PCR-Tests belegen, die Eheleute nur mit positiven Antigen-Schnelltests in einem Testzentrum. Ein negatives Schnelltest-Ergebnis ist zwar längst auch ausreichend, um sich nach sieben Tagen frei zu testen. Aber: Infizierte können damit allein – ohne PCR-Nachweis ihrer Ansteckung – bislang nicht offiziell nachweisen, dass sie genesen sind.

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Dass Kelly und Peter Kopicera keinen PCR-Test gemacht haben, kann den beiden wie vielen anderen überhaupt nicht vorgeworfen werden. Ihre Infektionen vor ein paar Wochen fallen in den Zeitraum, als es in der Omikron-Welle Engpässe in den Laboren gegeben haben soll. So waren zwischenzeitlich bestimmte Personengruppen bei PCR-Tests priorisiert. Und in NRW ist ein PCR-Nachweis nach der Änderung der Corona-Test- und Quarantäneverordnung Anfang Februar für die eigenverantwortliche Isolation Betroffener seit drei Wochen nicht mehr erforderlich.

Ehepaar aus Duisburg-Meiderich: Ohne PCR-Test kein Genesenen-Zertifikat

Nun gilt das Ehepaar aus Meiderich zwar nach jeweils einer ersten Impfung mit Johnson & Johnson und einer zweiten Impfung mit Moderna im November als grundimmunisiert. „Aber boostern lassen können wir uns ja jetzt direkt nach der Infektion erst einmal nicht. Und wer weiß, welche Nachteile oder Einschränkungen wir trotz anstehender Lockerungen ohne Genesenzertifikat fürchten müssen – erst recht, wenn vielleicht die nächste gefährliche Mutante kommen sollte“, erläutert Kelly Kopicera ihre Sorgen.

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Nun gibt es aber gute Nachrichten, denn den EU-weit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion können Bürgerinnen und Bürger künftig auch nach einem positiven Schnelltest erhalten. Dieser müsse durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, hat die EU-Kommission mitgeteilt.

Wichtig auch für das Ehepaar Kopicera: Die EU-Länder können diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Länder wie Deutschland können demnach entsprechende Genesenen-Zertifikate ausstellen, sobald sie bereit seien, so die EU-Kommission.

Stadt Duisburg begrüßt EU-Vorstoß

Die Stadt Duisburg begrüßt diesen Vorstoß angesichts zahlreicher Betroffenen ausdrücklich. So hatte sich das Ehepaar Kopicera nicht nur an eine Apotheke und seinen Hausarzt gewandt, sondern auch an das Duisburger Gesundheitsamt – in der Hoffnung, doch noch ein Genesenen-Zertifikat zu bekommen. Überall ohne Erfolg. „Wir sind an die Vorgaben des Robert Koch-Instituts gebunden“, erklärt Stadtsprecher Jörn Esser.

Die Kommune hoffe jetzt, dass der Bund die neue EU-Regelung zügig umsetzt und das RKI seine Richtlinien entsprechend anpasst. Krisenstabsleiter Martin Murrack hat laut Esser deshalb bereits einen Brief mit diesem Anliegen an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach adressiert. „Er hat ihn darin auf die Problematik hingewiesen und um eine schnelle Umsetzung der Kommissionsentscheidung gebeten“, berichtet der Stadtsprecher.

Tests zu Hause positiv, im Testzentrum negativ

Das Ehepaar Kopicera würde es freuen. Es hat coronabedingt nicht nur wegen des fehlenden Genesenen-Zertifikats einiges durchgemacht. So erzählt die 33-Jährige von der Rennerei zu Testzentren, von dortigen negativen Ergebnissen, obwohl Selbsttests zuvor zu Hause eindeutig angeschlagen hatten. Oder von dem PCR-Test ihres Sohnes Nick, der zunächst nicht auswertbar war und wiederholt werden musste. Ganz zu schweigen von Nicks Geburtstag in Quarantäne und dem ganzen Betreuungsstress.

Das Allerwichtigste aber: Die Familie hat Corona mit mal mehr und mal weniger Symptomen insgesamt gut überstanden. (mit dpa)

>> RKI ZU BOOSTER NACH CORONA-INFEKTION

  • Auf die gewünschte Auffrischungsimpfung muss das Ehepaar Kopicera aus Duisburg aufgrund der nur kurz zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektion noch etwas warten.
  • Das Robert Koch-Institut (RKI) teilt dazu mit, dass Personen, die nach einer Impfung eine Infektion durchgemacht haben, mindestens drei Monate nach der Infektion einen Booster entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) erhalten sollten – und zwar unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen zur Grundimmunisierung.
  • Tritt die Corona-Infektion jedoch in einem Abstand von mindestens drei Monaten nach der vorangegangenen Impfstoffdosis auf und bestand die Grundimmunisierung aus zwei Impfstoffdosen, sei bis auf Weiteres keine Auffrischungsimpfung notwendig.