Duisburg. Wegen zigfachen Diebstahls stand ein Duisburger (47) vor Gericht. 2021 war er bei Verkäufern in Supermärkten und Tankstellen in Hamborn bekannt.

Ein 47 Jahre alte Hamborner war zwischen Januar und August 2021 Stammkunde in diversen Supermärkten und Tankstellen im Norden Duisburgs. Wobei der Begriff Kunde nicht ganz zutrifft, da der Mann nie bezahlte. Immer wieder wurde er beim Diebstahl von Bier, Wodka und Whisky erwischt. Das störte ihn aber genau so wenig wie die vielen Hausverbote, die er kassierte.

„Der war ja fast jeden Tag da“, erinnerte sich eine Zeugin. Manchmal sogar mehrfach. „Mehrfach habe ich mir das Bier zurückgeholt, aber ein paar Mal war er einfach schneller.“ Einmal allerdings machte es der Mann der Tankstellenverkäuferin leicht. Mit zwei gestohlenen Flaschen Bier in der Hand schlief er ganz in der Nähe des Tatortes ein. „Ich habe sie ihm einfach wieder abgenommen“, so die resolute Zeugin.

Duisburger wurde in einigen Fällen aggressiv

In einigen Fällen war der 47-Jährige aber auch aggressiv geworden, wenn man ihn aufforderte, das Diebesgut zurückzugeben oder mit ins Büro des Geschäftes zu kommen. „Ich kann dir auch was auf die Fresse hauen“, soll eine seiner Standard-Drohungen gelautet haben. Und in einem Fall hatte er den Angestellten eines Discounters am Hamborner Altmarkt einfach mit einer lässigen Armbewegung zur Seite geschoben und seine Flucht mit der Beute fortgesetzt.

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Hinter diesen Taten stand eine traurige Lebensgeschichte. In seiner Jugend hatte der Mann schon einmal mit Drogen zu tun gehabt. Doch dann lernte er die richtige Frau kennen. 13 Jahre lang lebte man in Stuttgart glücklich zusammen. Er arbeitete und war ansonsten hauptsächlich Vater der zwei gemeinsamen Kinder. 2017 zog man in seine alte Heimat Duisburg.

Job weg, Frau weg, Rückfall in die Sucht

„Ich fand erst einmal keinen Job, fiel in die Drogensucht zurück“, so der Angeklagte. Die Frau verließ ihn, zuletzt landete er auf der Straße. Was seinen Heroinkonsum anbelangte, erhielt der 47-Jährige einen Ersatzstoff. Doch nebenbei trank er wie ein Loch. „Ich glaube, ich war überhaupt nicht mehr nüchtern“, so der Mann, der einen Großteil der Anklagepunkte einräumte. An einige Taten konnte er sich allerdings nicht mehr erinnern.

Wegen zweifacher Bedrohung, räuberischen Diebstahls und 18 weiterer Diebstähle verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Bislang war er nur geringfügig vorbestraft gewesen. Zu seinen Gunsten wirkten sich das Geständnis und der geringe Beutewert aus. Außerdem billigte das Gericht dem 47-Jährigen zu, bei den Taten nicht voll schuldfähig gewesen zu sein.