Duisburg. Eine Duisburger Polizistin kostete die Verletzung des Dienstgeheimnisses den Beruf. Der Mann, der sie dazu gebracht haben soll, stand vor Gericht.
Im Jahr 2018 lernte ein 28-jähriger Duisburger, der damals eine gewisse Verbindung zu Drogen-Kreisen gehabt haben soll, eine junge Frau kennen. Wie sich herausstellte, war die Frau, mit der er ein sexuelles Verhältnis einging, eine Polizistin. Er soll sie dazu gebracht haben, ihm Informationen aus der Datenbank des Polizeipräsidiums Duisburg über Ermittlungsverfahren zu geben. Wegen Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und Nötigung stand der Mann nun vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
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Denn so ganz freiwillig soll die Beamtin, die damals gerade erst ihre Ausbildung beendet hatte, den Geheimnisverrat nicht begangen haben. „Ich habe genug gegen dich in der Hand“, soll der Angeklagte nach den ersten Treffen gedroht haben. Aus Angst um ihren Job soll die junge Kommissarin gespurt haben. In mindestens zwei Fällen soll sie zwischen 2018 und Februar 2019 Interna preisgegeben haben.
Zeugin kann sich angeblich an nichts mehr erinnern
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Doch daran konnte sich die wichtigste Zeugin angeblich nicht mehr erinnern. „Ich kenne ihn, weiß dass wir uns ein paar Mal getroffen haben und dass es Zärtlichkeiten gab“, so die 26-Jährige, die wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses per Strafbefehl rechtskräftig verurteilt wurde. Alles andere habe sie aufgrund großer psychischer Probleme vergessen. Die Wohnungsdurchsuchung, die Vernehmungen und letztendlich die Entfernung aus dem Dienst seien traumatische Erlebnisse gewesen.
Viel mehr als Kenntnisse vom Hörensagen und Erkenntnisse aus einem Chatverkehr, der sich auf einem Handy des Angeklagten fand, hatte auch ein inzwischen im Altersruhestand befindlicher Polizist im Zeugenstand nicht beizusteuern. Dafür rang sich der Angeklagte noch zu einer Einlassung durch: „Ich habe sie zu nichts genötigt, oder ihr mit irgendetwas gedroht“, beteuerte er.
Angeklagter: „Sie hat das von sich aus gemacht.“
Die Frau habe von sich aus begonnen, Dienstgeheimnisse zu offenbaren, so der Angeklagte. „Ich habe sie gefragt, ob sie an alles rankommt.“ Das habe die junge Frau bejaht. Sie habe gesagt, sie habe auch den Angeklagten vor Beginn der Beziehung durchleuchtet. „Danach habe ich sie dann bestimmte Dinge gefragt. Und sie hat geantwortet.“ Dabei standen Personen im Mittelpunkt, gegen die wegen Drogenhandels ermittelt wurde.
Am Ende fehlten die Beweise gegen den 28-Jährigen: Es blieb fraglich, ob er wirklich Druck ausgeübt hatte. Und es war durchaus möglich, dass von einer Anstiftung zu der Verletzung von Dienstgeheimnissen keine Rede sein konnte. Der Strafrichter sprach den 28-Jährigen frei. Der sitzt wegen anderer Straftaten sowieso noch eine ganze Weile hinter Gittern.