Duisburg. Das Duisburger Amtsgericht hat einen Sexualtäter (40) aus Meiderich verurteilt. Wie der Mann mit pädophiler Neigung überführt wurden.
Man kann sich darüber streiten, ob Privatleute die Ermittlungen gegen Sexualtäter mit pädophilen Neigungen nicht der Polizei überlassen sollten. Doch ohne einen 33-Jährigen aus Köln säße ein 40 Jahre alter Duisburger vielleicht noch nicht hinter Gittern. Der Meidericher hatte fälschlicherweise geglaubt, er chatte mit einem zehnjährigen Mädchen. Nun saß er auf der Anklagebank des Amtsgerichts am König-Heinrich-Platz.
Auf einer Internetplattform, die eigentlich einmal für Kinder gegründet wurde, inzwischen aber auch von zahlreichen Pädophilen besucht wird, hatte der Duisburger im Februar 2021 das Profil einer „Jessica“ gefunden. Er schrieb das vermeintlich zehn Jahre alte Mädchen an, machte dabei sehr schnell eindeutige sexuelle Angebote. Und er schickte Bilder und Videos, auf denen zu sehen war, was der 40-Jährige von seiner neuen Bekanntschaft erträumte.
Zum Treffen mit dem angeblichen Kind kam auch die Polizei
Im Mai wollte sich der Angeklagte mit dem Kind in einem Park in Köln treffen. Doch dort warteten der erwachsene Kölner und die Polizei. Die Chat-Verläufe und die kinderpornografischen Aufnahmen, die der Angeklagte an die angebliche Zehnjährige schickte, hatte der Zeuge bereits zuvor den Ermittlern übergeben. Die durchsuchten noch am selben Abend die Wohnung des Duisburgers und fanden auf zwei Notebooks und zwei Smartphones reichlich kinderpornografisches Material.
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„Mein Mandant räumt die Vorwürfe rückhaltlos ein“, so die Verteidigerin. Was hätte der 40-Jährige angesichts der erdrückenden Beweislage auch sonst tun sollen.
Der Kölner berichtete, dass er in seinem Umfeld in den vergangenen Jahren sehr viele Opfer von Pädophilen kennengelernt habe. „Und ich habe beschlossen, möglichst viele Täter zu entlarven.“
Privatmann macht Jagd auf pädophile Täter im Internet
Gemeinsam mit einem Freund habe er deshalb auf diversen Plattformen Internet-Profile von Jungen und Mädchen verschiedenen Alters angelegt und so versucht, Täter, die kinderpornografisches Material austauschen oder zu eindeutigen Zwecken Bekanntschaften suchen, dingfest zu machen. In diesem Zusammenhang hat der 33-Jährige inzwischen selbst eine Bewährungsstrafe kassiert. Doch das scheint ihn nicht abhalten zu können.
Wegen versuchten sexuellen Missbrauchs sowie Besitzes und Verbreitens von kinderpornografischem Material verurteilte das Schöffengericht den Meidericher zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis. Angesichts der Gesamtumstände, insbesondere einer Reihe von Vorstrafen, zu der auch eine einschlägige Tat gehörte, sah das Gericht keinen Raum mehr für eine bewährungsfähige Strafe.