Duisburg. Auch eine Woche nach der Schließung des alten C&A-Gebäudes, ist noch nicht klar, wann „My Wellness“ wieder öffnet. Das müssen Kunden nun wissen.

Etwas über eine Woche nachdem der Spa-Anbieter „My Wellness“ seine Türen wieder schließen musste und die Stadt Duisburg die Nutzung untersagt hat, gibt es noch immer keinen neuen Zeitplan dafür, wann der Betrieb wieder eröffnen darf. Die Macher scheinen allerdings davon auszugehen, dass es noch einige Tage dauern wird, denn bis zum 15. Februar sind sämtliche Buchungsmöglichkeiten gestoppt worden. In einer Mitteilung betont My Wellness-Sprecherin Marwa Dreykluft nun: „Die Abstimmungen zur Wiedereröffnung laufen auf Hochtouren.“

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Seit dem 20. Januar ist das ehemalige C&A-Gebäude wieder dicht. Betroffen von der behördlichen Anordnung sind alle aktuellen Mieter des ehemaligen Kaufhauses, das nun unter dem Namen „Kubikk“ firmiert. „Der Grund für die Schließung liegt in der vielfältigen Nutzung des Gebäudes“, erklärt Marwa Dreykluft von „My Wellness“. Früher seien die Auflagen für das ganze Haus einheitlich gewesen. Aktuell befindet sich im Erdgeschoss noch ein Auktionshaus. Künftig soll Gastronomie einziehen.

Ehemaliges Warenhaus in der Duisburger Altstadt braucht neues Brandschutzkonzept

Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärt die Stadt die Problematik so: „Das Gebäude wurde als Warenhaus mit einem einheitlichen Brandschutzkonzept entwickelt. Wenn zukünftig nun mehrere Mieter das Objekt nutzen, müssen verschiedene Konzepte aufeinander abgestimmt werden. Eine einheitliche Betrachtung des Gebäudes zum Thema der Gefahrenabwehr ist unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsarten notwendig, die Brandschutzkonzepte müssen daher allen geplanten Nutzungen im Gebäude gerecht werden.“

„My Wellness“ verweist darauf, dass sie „bereits vor der Eröffnung mit den Sachverständigen in Kontakt waren und Ortsbegehungen stattgefunden haben.“ Doch es gebe an anderen Stellen des Gebäudes noch Klärungsbedarf. Das erfordere einen umfangreichen Abstimmungsprozess zwischen den Sachverständigen und den einzelnen Mietern. Die Stadt erklärt, dass es grundsätzlich sowohl dem Eigentümer als auch dem Mieter frei stehe, entsprechende Anträge bei der Stadt zu stellen. „Dabei ist nicht entscheidend, wer den Antrag stellt, sondern dass ein Gesamtkonzept aller Nutzer zur Gefahrenabwehr dahinterliegt“, so Sprecher Falko Firlus. „Wir stehen mit dem Nutzer und dem Eigentümer im engen Austausch, damit eine abschließende Genehmigung erteilt werden kann. Unter anderem sind noch brandschutzrechtlichen Aspekte und Fragen zur Baustatik zu klären.“

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Marwa Dreykluft sagt dazu: „Alle Beteiligten auf Mieter- und Behördenseite arbeiten mit Priorität daran, dass die Anforderungen schnellstmöglich erfüllt und abgestimmt sind, damit die Unternehmen zeitnah ihren Betrieb wieder aufnehmen können.“ Die Gäste, die bereits ihre Auszeit gebucht hatten, seien alle persönlich informiert worden.

My Wellness-Gründer Kanitz: „Der Betriebsausfall ist bedauerlich“

Thomas Kanitz ist Gründer und Geschäftsführer von „My Wellness“. Er hatte sich über die Eröffnung in der Duisburger Altstadt gefreut.
Thomas Kanitz ist Gründer und Geschäftsführer von „My Wellness“. Er hatte sich über die Eröffnung in der Duisburger Altstadt gefreut. © FUNKE Foto Services | Foto: Tanja Pickartz

„Für My Wellness ist der Betriebsausfall natürlich bedauerlich, aber uns ist wichtig, den Stornoprozess für den Kunden so angenehm wie möglich zu gestalten.“ sagt Thomas Kanitz, Gründer und Geschäftsführer von „My Wellness“. Seine Firma hat eine Millionensumme in der Altstadt investiert und einen Mietvertrag für die nächsten zehn Jahre unterzeichnet. „Für alle Gäste, die am Tag der Schließung umsonst angereist sind, wurde eine individuelle Lösung gefunden.“

>>Buchungen bis zum 15. Februar gesperrt – Kunden werden informiert

Aktuell wurden alle Buchungen bis einschließlich Freitag, 4. Februar storniert, alle Gäste sind bereits informiert worden. Das Buchungssystem bleibt zunächst bis zum 15. Februar gesperrt. Diese Woche wird dann geprüft, ob die Buchungen für die darauffolgende Woche ebenfalls storniert werden müssen oder der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. „Buchungen nach dem 15. Februar bleiben zunächst bestehen, denn stornierte Termine können im System nicht wieder reaktiviert werden. Eine erneute Buchung für den gleichen Termin wäre ein zusätzlicher Aufwand für den Kunden. Selbstverständlich werden alle Kosten vollständig zurückerstattet“, erklärt der Spa-Anbieter.

Betroffene Gäste müssten mit ihrem Spa-Aufenthalt aber nicht bis zur Wiedereröffnung warten. In sämtlichen Filialen ergeben sich wegen der aktuell geltenden 2Gplus-Regeln und kurzfristigen Absagen immer wieder neue Zeitfenster.