Wegen versuchten Raubes stand ein Mann (44) vor dem Amtsgericht Duisburg. Das Motiv für einen brutalen Übergriff blieb allerdings unklar.
Einem Paar aus Oberhausen blieb fast die Luft weg, als es am 22. August 2021 mit dem Auto über den Ruhrdeich in Duisburg fuhr. Ein Mann zog eine Frau an den Haaren über die Straße. Mehrere Kinder sprangen weinend auf der Fahrbahn herum. Das Paar griff beherzt ein. Der Täter (44), der nun in Essen wohnt, stand jetzt vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Attacke als Körperverletzung und als versuchten Raub angeklagt. Denn irgendwie soll der Angeklagte die Gewalt angewandt haben, um seiner Frau den Autoschlüssel abzunehmen. Und das hing möglicherweise damit zusammen, dass er die gemeinsamen drei Kinder in den Libanon entführen wollte.
Spannungsgeladenes Wiedersehen
Der 44-Jährige berichtete dagegen nur von einem spannungsgeladenen Wiedersehen mit seiner getrennt lebenden Ehefrau und den sechs bis zehn Jahre alten Kindern in Duisburg. „Ich habe im Auto ein Handy-Foto von meiner Frau und den Kindern gemacht. Das wollte sie nicht. Ich sollte es löschen. Deshalb gab es Streit. Ich habe völlig die Kontrolle über mich verloren“.
Nein, er habe seine Kinder nicht in den Libanon bringen wollen, so der 44-Jährige. „Zwei von ihnen sind in Deutschland geboren worden. Ich selbst war doch erst kurz zuvor zurück nach Deutschland gekommen, habe einen Asylantrag gestellt und das alleinige Sorgerecht an meine Frau übertragen.“
Die 36-Jährige machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. „Ich möchte den Vater meiner Kinder nicht ins Gefängnis bringen.“ Als der sich bei ihr entschuldigen wollte, kanzelte sie ihn kalt ab: „Das kannst du später mal deinen Kindern erklären.“
Aus Gründen, die nicht nur der Verteidiger nicht nachvollziehen konnte, sah die Staatsanwältin die Anklage in vollem Umfang als erwiesen an. Das Schöffengericht schloss sich dagegen der juristischen Bewertung des Rechtsbeistandes des Angeklagten an und sah nur eine Körperverletzung als bewiesen an. Dafür gab es eine Geldstrafe von 1500 Euro (150 Tagessätze zu je zehn Euro). Die allerdings ist schon dadurch verbüßt, dass der 44-Jährige bis zur Verhandlung 150 Tage in Untersuchungshaft saß.