Duisburg. Die Sparkasse Duisburg enttäuscht als Anstalt des öffentlichen Rechts. Warum es nachvollziehbar ist, dass sich viele Kleinsparer betrogen fühlen.
An die Sparkassen dürfen Kunden andere Ansprüche stellen als an Privatbanken. So ist auch die Sparkasse Duisburg eine Anstalt des öffentlichen Rechts, getragen von den Städten Duisburg und Kamp-Lintfort. Das Sparkassengesetz schreibt ihr vor, im öffentlichen Auftrag zu handeln. Sie soll dem Gemeinwohl verpflichtet sein: „Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes“. Sie soll die „finanzielle Eigenvorsorge und Selbstverantwortung“ auch der weniger Betuchten fördern. Umso enttäuschender ist, wie kundenunfreundlich die Sparkasse Duisburg mit tausenden treuen Prämiensparern umgeht.
Viele dieser Kleinsparer hatten geglaubt, sich auf die selbst ernannte „Schutzmacht der Sparer“ eher verlassen zu können. Zumal die Sparkassen-Berater die Bestseller namens „S-Prämiensparen flexibel“ in den 90er- und 00er-Jahren als Alternative zu Lebensversicherungen zur Altersvorsorge anpriesen.
Sparkasse Duisburg verwehrt Prämiensparern versprochene Belohnung für niedrige Zinsen
Und trotzdem kündigte die Sparkasse Duisburg die 11.500 älteren Prämiensparverträge vorzeitig mit Verweis auf die Niedrigzinsphase. Betrogen fühlen sich viele Kunden auch, weil sie selbst für diese Verträge viele Jahre niedrige Zinsen in Kauf nahmen und der Sparkasse ihr Geld so sehr günstig zur Verfügung stellten – allerdings mit der Aussicht, dafür in den Vertragsjahren 15 bis 25 mit der höchsten Prämie belohnt zu werden.
Auch den meisten Kundenberatern hätte vor 20, 30 Jahren die Fantasie für das Szenario gefehlt, dass die Sparkasse diese für sie so lukrativen Verträge eines Tages würde loswerden wollen. Es wundert kaum, dass die Sparkasse in die Altverträge nicht klipp und klar reingeschrieben hat, dass auch sie den Vertrag vor Ablauf der 25 Jahre kündigen darf. Andererseits: Welcher Kunde wäre ein solch einseitiges Risiko überhaupt eingegangen?
Gutsherrenart gegenüber Leuten, die sich nicht wehren (können)
Ihre Prämiensparer haben Sparkassen laut BGH zudem auch eindeutig unrechtmäßig benachteiligt: Die Duisburger Sparkasse hat den Kunden unzulässig AGB aufgedrückt und ihnen über viele Jahre hinweg die Zinsen gesenkt, wie es ihr passte. Das war unfair. Unzulässige „Gutsherrenart“ eben gegenüber Leuten, von denen sich viele nicht wehren (können).
Trotzdem spielt die Sparkasse Duisburg, freilich nur ein kleines Rädchen in der Sparkassen-Gruppe, nun auch bei der Nachzahlung der Zinsen auf Zeit. Sie nutzt das Rechtsrisiko für die Sparer aus, statt offen auf diese zuzugehen. Spätestens nach den BGH-Urteilen hätte man von einer öffentlich-rechtlichen Bank mehr erwarten dürfen, die laut Eigenwerbung in Duisburg „gut für alle“ sowie „partnerschaftlich und verlässlich“ sein will.
Wenn’s um ihr Geld geht, … ist die Sparkasse eben nicht für alle Kunden gleich gut – und kassiert ja selbst auch in der von ihr viel bemühten Dauerniedrigzinsphase horrende Zinsen: von Girokonten-Kunden beispielsweise aktuell 11,80 Prozent.