Duisburg. Im zweiten Jahr in Folge gelten in Duisburg zu Silvester verschärfte Corona-Regeln. Sie betreffen Partys, Feuerwerk, Gastronomie und auch Discos.
- An Silvester gelten in Duisburg erneut verschärfte Corona-Regeln.
- Die Stadt Duisburg hat wieder Feuerwerkverbotszonen ausgewiesen.
- Wir haben die wichtigsten Corona-Regeln an Silvester zusammengefasst.
Das zweite Jahr in Folge gelten in der Silvesternacht in Duisburg verschärfte Corona-Regeln. Unter anderem durch die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, aber auch die Stadt hat mit einer Allgemeinverfügung und Feuerwerkverbotszonen auf die dynamische Infektionslage und die große Unsicherheit durch die hochansteckende Omikron-Variante reagiert.
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Silvester 2021 in Duisburg: Das sind die wichtigsten Regeln in der Übersicht
- Feuerwerkverbotszonen: Vom Silvesterabend, 20 Uhr, bis zum Neujahrsmorgen, 3 Uhr, gilt an fünf Orten in Duisburg ein Böllerverbot und eine Maskenpflicht. Die Regelungen greifen auf dem Hamborner Altmarkt, dem Marktplatz Hochemmerich, dem Platz an der Pauluskirche in Hochfeld, auf dem Kaiserberg sowie im Angerpark mit „Tiger & Turtle“. Generell appelliert die Stadtverwaltung „auf das Zünden von Feuerwerk wegen der hohen Verletzungsgefahr zu verzichten, um so die bereits enorm belasteten Krankenhäuser nicht weiter zu strapazieren“.
- Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper: Bereits Anfang Dezember haben sich Ministerpräsidenten und Vertreter der Bundesregierung darauf geeinigt, den Verkauf von Böllern wie im zweiten Jahr in Folge zu untersagen.
- Kontaktbeschränkungen: Wer geimpft ist, darf mit maximal zehn (ebenfalls geimpften oder genesenen) Personen feiern. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden dabei nicht mit gezählt. Ungeimpfte dürfen sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. In der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar sind Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen untersagt.
- Clubs und Diskotheken: Clubs und Diskotheken dürfen in NRW momentan nicht öffnen.
- Gastronomie: Wer vor dem Jahreswechsel Essen gehen will, muss geimpft oder genesen sein. In Restaurants und auch in Kneipen greift die 2G-Regel.