Duisburg. Am Dienstag tritt die neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Der Duisburger Zirkus Flic Flac muss seine Plätze reduzieren und Tickets zurückgeben.

Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung den aktuellen Entwicklungen in NRW angepasst. Ab Dienstag, 28. Dezember, gelten deshalb neue Regeln. Für den beliebten Zirkus Flic Flac, der derzeit mit seiner Show „Permanent“ die Fans in Duisburg begeistert, bedeutet das, dass die Platz-Kapazitäten reduziert werden müssen.

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Ab 28. Dezember darf das 60 Meter lange und 40 Meter breite gelb-schwarze Zelt nur noch zu 65 Prozent gefüllt werden. „Leider sind für einige Termine bereits deutlich mehr Tickets verkauft, als nun erlaubt sind. Das heißt: Bestellungen müssen rückabgewickelt werden“, teilen die Verantwortlichen mit. „Wir erstatten den Kunden den Kaufpreis binnen 14 Tagen auf deren ursprüngliche Zahlart. Die Eintrittskarten werden entwertet und sind nicht mehr zu verwenden“, bedauert die Crew.

Duisburger Flic Flac-Crew bittet um Verständnis

Wenn Robinson und Ray unter der Kuppel in Aktion sind, hält mancher Zuschauer den Atem an.
Wenn Robinson und Ray unter der Kuppel in Aktion sind, hält mancher Zuschauer den Atem an. © FUNKE Foto Services | Foto: Tanja Pickartz

Selbstverständlich sei die Buchung neuer Tickets für eine noch nicht ausgelastete Vorstellung möglich. „Aber wir sind rechtlich an die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen gebunden, haben weder Einfluss noch Spielraum bei der Besucherobergrenze.“ Die Auswahl der Betroffenen erfolgte chronologisch nach dem Zeitpunkt des Ticketkaufs. „Wir bitten um Verständnis und hoffen, dass wir unsere Gäste bald wieder begrüßen dürfen.“

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Bisher durften sich pro Abend 1050 Personen die Show ansehen. Besucher reisen auch von weiter her an, um bei waghalsigen Stunts, einem Ritt durch die Motorradkugel oder Hochseil-Artistik unter der Kuppel, mitzufiebern. Gespielt wird immer donnerstags bis sonntags um 20 Uhr. Am Wochenende gibt es eine zusätzliche Vorstellung um 16 Uhr.

Die Coronaschutzverordnung, die am 28. Dezember in Kraft tritt, gilt erst einmal bis 12. Januar.