Duisburg. Im Einzelhandel kommt ab Samstag die 2G-Regelung. Händler in Duisburg haben Fragen und es herrscht Fassungslosigkeit. Umsatzverluste befürchtet.
Im Einzelhandel kommt die 2G-Regelung. Zutritt zu Geschäften wie Modeläden und Buchhandlungen etwa entlang der Königstraße in der Innenstadt haben dann nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte und Drogerien. Die verschärfte Regelung tritt ab Samstag in Kraft – für Händler löst dies einen Sturm der Entrüstung aus.
„Die Entscheidung ist unverhältnismäßig und nicht zielführend bei der Bekämpfung der Pandemie“, kritisiert Doris Lewitzky, Geschäftsführerin des Handelsverband Niederrhein. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Politik trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht nun 2G im Handel einführt. Die verkündete Maßnahme sei vielmehr ein Versuch, „die Impfbereitschaft auf dem Rücken des Handels zu erhöhen.“
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Handel in Duisburg: „Es geht um Existenzen“
Die Branche werde dadurch im wichtigen Weihnachtsgeschäft schwer getroffen. Viele Nicht-Lebensmittel-Händler seien in diesem schwierigen Jahr auf einen guten Jahresabschluss angewiesen, um das von Lockdowns geprägte Geschäftsjahr wenigstens noch ein wenig versöhnlich abzuschließen. „Da geht es in einer schwierigen Umsatzsituation auch um Existenzen“, sagt Lewitzky.
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Umsatzeinbußen seien nun aber garantiert. Zum einen werden sich durch die Einschränkung für Ungeimpfte Umsatzanteile in den Online-Handel verschieben. Zum anderen werden Schlangen vor den Kontrollen an den Ladentüren einige Kundinnen und Kunden abschrecken und verunsichern, glaubt die Geschäftsführerin des Handelsverbandes.
Handel in Duisburg: 2G-Kontrolle sorgt für offene Fragen
Bevor an Schlangen vor seinem Geschäft am Sonnenwall zu denken ist, fragt sich Spielwarenhändler Boris Roskothen, wie diese Einlasskontrollen ablaufen sollen. „Darf ich neben dem Impfausweis überhaupt den Personalausweis verlangen?“, ist etwa eine der offenen juristischen Fragen für den Inhaber des Traditionsgeschäfts.
Er kritisiert vor allem die geringe Vorlaufzeit bei der Umsetzung der Maßnahmen. „Die Politik verlangt von uns eine Geschwindigkeit, die der Staat selbst nicht umsetzen kann.“ Mit mehr Vorlaufzeit hätte er planen können, wie sich die Kontrollen in den Arbeitsalltag der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besser integrieren ließe. Roskothen hätte es befürwortet, wenn das Ordnungsamt in Stichprobenkontrollen durch die Läden gezogen wäre, um von Kunden die Impfnachweise zu überprüfen. „Aber die Politik schiebt den Job lieber auf den Einzelhandel ab.“
Ruf nach Unterstützung wird lauter
Der Handelsverband fordert, dass die Bundesregierung die drohenden Verluste auffängt. Da gehe es etwa um „Kompensationszahlungen“, sagt Lewitzky, denn bisherige Fixkostenzuschüsse reichten dafür bei weitem nicht aus. Der Handelsverband fordert bei der Überbrückungshilfe Einzelhandelsunternehmen auch schon bei einem nachgewiesenen Umsatzverlust von 15 Prozent die Möglichkeit der Antragsstellung zu geben. Denn im Einzelhandel seien die Margen viel niedriger als in anderen Branchen. Unternehmen würden so auch schon bei Verlusten von weniger als den bisher festgeschriebenen 30 Prozent in ernsthafte Schwierigkeiten geraten.
>> WICHTIGES WEIHNACHTSGESCHÄFT
- Für den Handel ist es das zweite Jahr in Folge mit Einschränkungen im wichtigen Weihnachtsgeschäft.
- Im vergangenen Jahr gab es Mitte Dezember einen harten Lockdown.
- Geschäften war es nur noch möglich, mit „Click & Collect“ die Kundenwünsche zu erfüllen.