Duisburg. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Duisburg liegt seit dem 22. November wieder über 200. So reagiert die Stadt Duisburg auf das Infektionsgeschehen.

Erstmals seit April 2021 ist die Sieben-Tage-Inzidenz in Duisburg am Montag wieder über die 200er-Marke geklettert. Neben den Impfungen und den Testungen ist die Kontaktnachverfolgung infizierter Bürgerinnen und Bürger ein entscheidendes Instrument im Kampf gegen die Pandemie.

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Aktuell arbeiten im Duisburger Gesundheitsamt rund 70 Personen im Bereich Kontaktnachverfolgung, bestätigt die Stadt auf Anfrage der Redaktion. Damit ist die Zahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Sommer diesen Jahres zwar deutlich geschrumpft – „Im Sommer 2021 arbeiteten um die 170 Personen alleine in der Kontaktnachverfolgung“, sagt Stadtsprecherin Gabi Priem.

Corona-Kontaktnachverfolgung in Duisburg: mehr Personal im Gesundheitsamt

Aber: Die Zahl der Mitarbeiter steigt in der kommenden Zeit. Aktuell, so erklärt es Priem, wurden zehn weitere Mitarbeiter eingestellt, die sich aktuell noch in der Einarbeitungsphase befinden. „Weitere externe Mitarbeiter sollen am 1. Dezember folgen.“

Die erneute Anforderung der Bundeswehr zur Unterstützung im Gesundheitsamt sei nicht ausgeschlossen. „Die Überlegung gibt es“, bestätigt Priem. Angefordert sei jedoch bisher niemand, „da sind wir noch nicht.“ Nach mehreren Monaten hatte die Bundeswehr ihren Einsatz in Duisburg im Mai diesen Jahres beendet, zur Hochzeit der zweiten und dritten Welle waren bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz – unter anderem bei der Kontaktnachverfolgung.

So funktioniert die Corona-Kontaktnachverfolgung in Duisburg

Nach wie vor funktioniere die Nachverfolgung telefonisch. Teilweise arbeite das Gesundheitsamt im Anschluss mit Formularen, die von Infizierten und Kontaktpersonen zur Datenerfassung ausgefüllt werden. Priem: „Dadurch kann die Bearbeitung beschleunigt werden und wesentlich höhere Fallzahlen bewältigt werden.“ Um einen Kontakt identifizieren zu können, benötigt die Stadt „zumindest“ den Vor- und Familiennamen der Kontaktperson – „besser ist natürlich der Name in Verbindung mit einer Telefonnummer.“

Als Kontaktperson gilt, wer mehr als zehn Minuten ungeschützten Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Die Stadt richtet sich hier nach der „AHA+L-Regel“ (Abstand, Hygieneregeln, Alltagsmaske, Lüften). „Auch Geimpfte und Genesene sind Kontaktpersonen, die aber von der Quarantänepflicht ausgenommen sind“, sagt Priem.