Duisburg. Immer wieder fordern Anwohner in Duisburg Tempo-30-Regelungen in ihren Vierteln. Warum das laut Stadt nur ausnahmsweise möglich ist.
Auf Straßen Tempo 30 auszuschildern, ist eine häufige Forderung von Bürgern und Lokalpolitikern. Auch seit der Kommunalwahl 2020 gab es wieder mehrere solcher Vorstöße, etwa in Walsum. In einer Information an alle sieben Duisburger Bezirksvertretungen haben die Verkehrsexperten aus dem Rathaus jetzt deutlich gemacht: Innerhalb geschlossener Ortschaft ist Tempo 50 die Regel - von der nicht beliebig abgewichen werden kann.
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Ausnahmen sind die sogenannten Tempo-30-Zonen, in denen Behörden ohne weiteres die erlaubte Geschwindigkeit reduzieren dürfen. Das sind ganze Viertel, in denen Autofahrerinnen und Autofahrer vom Gas gehen sollen. Aber auch für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen gibt es Einschränkungen: Hauptverkehrsstraßen dürfen nicht darin liegen, auch nicht Kreuzungen oder Einmündungen mit Ampeln, sowie Straßen mit durchgezogenen oder gestrichelten Linien oder mit ausgeschilderten Radwegen. Generell gilt in Tempo-30-Zonen „rechts vor links“ und keine andere Vorfahrtsregelung.
Tempo 30 in Duisburg: Die Unfallstatistik der Polizei zählt
Tempo 30 darf aber auch auf Hauptstraßen verhängt werden, wenn es dafür besondere Gründe gibt. Ob sie ausreichend sind, können Gerichte überprüfen. So dürfen Abschnitte, auf denen oft Unfälle vorkommen, die mit zu hohem Tempo zusammenhängen, beschränkt werden. Die Unfallstatistik der Polizei gibt darüber Auskunft. Meist geht es dabei um Stellen, die schlecht einsehbar oder beengt sind oder wo viel Verkehr herrscht.
Ohne dass es bereits zu Unfällen gekommen sein muss, darf Tempo 30 vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern ausgewiesen werden, aber nicht länger als auf 300 Metern und bei Kindergärten und Schulen möglichst nur in deren Öffnungszeiten.
Feuerwehr und DVG reden in Duisburg mit
Straßenschäden sind in Duisburg keine Seltenheit. Wo sie zum Sicherheitsrisiko werden, darf das Tempo verringert werden, mit einem zusätzlichen Hinweisschild darauf und nur solange, bis die Schäden behoben sind.
Seit vielen Jahren ist es das Ziel, dass es in keiner Wohnung mehr so laut ist, dass Lärm krank macht. Dafür gibt es klare Grenzwerte. Ist der Straßenverkehr die Hauptursache, darf davor Tempo 30 eingeführt werden. Es muss aber nachgewiesen sein, dass sich der Lärmpegel dadurch wirkungsvoll absenkt, und das wiederum muss das kleinere Übel im Vergleich zu einem Lkw-Fahrverbot oder kostspieligem Flüsterasphalt sein.
Stets aber müssen Feuerwehr und Duisburger Verkehrs-Gesellschaft (DVG) vorher gefragt werden. Denn die Feuerwehr ist wiederum verpflichtet, jeden Einsatzort nach sieben bis acht Minuten zu erreichen. Und bei der DVG hängen Zeiten zum Umsteigen für die Fahrgäste und Ruhezeiten für das Personal davon ab, wie zügig ihre Linien vorankommen. Ihr Votum muss jeweils berücksichtigt werden.