Duisburg. Die Friedhofsgebühren in Duisburg steigen. Was Gräber zukünftig kosten sollen. Kritik an Übertragung des Friedhofswesens an Stadttochter.
Die Friedhofsgebühren sollen im kommenden Jahr in Duisburg um sieben Prozent ansteigen. Das haben die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) bei einer Pressekonferenz am Dienstag mitgeteilt. Grund für die Erhöhung seien etwa steigende Personalkosten und sonstige betriebliche Aufwendungen.
Als Beispiel nennen die WBD ein Urnenreihengrab für 20 Jahre mit Einäscherung und Urnenbeisetzung. Die Gesamtgebühr betrage demnach 1741 Euro, was eine Mehrbelastung von 119 Euro bedeutet. Für eine Erdwahlgrabstätte mit Erdbestattung steigen die Gebühren um 148 Euro auf 2308 Euro an.
Übertragung des Friedhofswesens von der Stadt an die Wirtschaftsbetriebe
Gleichzeitig ist die vollständige Übertragung des Friedhofswesen von der Stadt Duisburg auf die WBD geplant. Diese sollen zukünftig die nicht-konfessionsgebundenen Friedhöfe der Stadt sowie die städtischen Feuerbestattungsanlagen unterhalten.
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So sieht es ein Beschlussentwurf vor, über am 25. November (ab 15 Uhr, Mercatorhalle) der Rat der Stadt entscheidet. Die Beschlussvorlage sieht außerdem die Übertragung der für das Friedhofswesen betriebsnotwendigen Flächen, des weiteren Vermögens und der Schulden zu Buchwerten auf das Tochterunternehmen der Stadt vor.
Steuerersparnis von einer Millionen Euro – Kritik von den Grünen
Ohne die Übertragung käme es zu einer zusätzlichen Haushaltsbelastung von rund einer Millionen Euro, erklärt die Stadt in der Beschlussvorlage. Der Grund ist die ab dem Jahr 2023 umzusetzende Neuregelung der Umsatzsteuer, die die Aufhebung von Besteuerungsprivilegien der öffentlichen Hand zur Folge hat und etwa vorsieht, dass Kommunen für einige Leistungen von Tochterunternehmen Umsatzsteuer abführen müssen.
Die Grünen kritisieren die geplante Übertragung städtischer Friedhöfe auf die Wirtschaftsbetriebe: „Für eine nachhaltige und bürgerorientierte Stadtentwicklung ist es aus unserer Sicht unerlässlich, die Hoheit über diese Flächen zu behalten und nicht zu übertragen“, sagt Anna von Spiczak. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Rat schlägt vor, eine Erbpachtregelung in die Übertragung mit einzubeziehen. „Nur so können die Flächen auch im Falle einer Umwidmung in städtischer Hand verbleiben.“