Duisburg. Ein Freier freundete sich in einem Duisburger Bordell mit einer Prostituierten an. Dann wurde er von zwei Männern heftig verprügelt.

Warum zwei damalige Security-Mitarbeiter am 6. Juni 2016 in einem Bordell an der Vulkanstraße in das Zimmer einer Prostituierten stürmten und auf brutalste Weise einen 32-Jährigen angriffen, konnte ein dreitägiger Prozess vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz nicht restlos aufklären. Die 5. Große Strafkammer war am Ende jedoch sicher, dass Notwehr dabei keine Rolle spielte. Sie verurteilte die zwei 26 und 32 Jahre alten Angeklagten zu je dreieinhalb Jahren Gefängnis.

Jeweils zwei Monate der Strafe gelten wegen überlanger Verfahrensdauer bereits als verbüßt. Denn dafür, dass es von der Tat bis zum Prozessbeginn fünfeinhalb Jahre dauerte, konnten die Angeklagten nichts. Die Überlastung des Gerichts war die Ursache dafür.

Duisburger legten am zweiten Verhandlungstag Teilgeständnis ab

Die Angeklagten hatten am zweiten Tag ein Geständnis abgelegt. Allerdings schilderten sie den Vorfall so, dass die Prostituierte den Notknopf gedrückt habe. Der Geschädigte sei dann zuerst gewalttätig geworden. Eine Version, an der die Staatsanwältin im Plädoyer erhebliche Zweifel äußerte. Selbst wenn der 32-Jährige randaliert habe, sei die Situation doch spätestens geklärt gewesen, als der Mann blutend auf dem Boden des Zimmers lag. Da sei es völlig unnötig gewesen, ihn noch über den Flur in ein Büro zu schleppen und dort weiter auf ihn einzuschlagen. Zuletzt mit einer Eisenstange und einem Gummiknüppel.

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Der Geschädigte erlitt einen Nasenbeinbruch, einen Augenhöhlenbruch und einen Schädelbruch, lag lange Zeit im Krankenhaus und hat bis heute mit den psychischen Folgen der Tat zu kämpfen. Die ursprünglich angeklagte schwere Körperverletzung konnte am Ende aber nicht bewiesen werden. Denn eine angebliche posttraumatische Belastungsstörung konnten Gutachter angesichts der für sie geltenden strengen Kriterien bei dem Mann nicht sicher feststellen.

Verteidiger forderte bewährungsfähige Strafe

Das Motiv für die Attacke konnte nicht restlos aufgeklärt werden. Sicher war nur, dass der Geschädigte sich mit der Prostituierten angefreundet hatte. Die soll ihm eine Lügengeschichte über einen Albaner und angebliche Ablösesummen erzählt haben. Kurz vor der Tat war der Schwindel aufgeflogen: Da hatte der Geschädigte herausgefunden, dass die Frau mit einem der beiden Angeklagten befreundet war, den sie inzwischen geheiratet hat.

Vor Gericht hatten die Angeklagten ein Geständnis abgelegt.
Vor Gericht hatten die Angeklagten ein Geständnis abgelegt. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Vergeblich hatte ein Verteidiger darauf aufmerksam gemacht, dass sein Mandant einfach wütend gewesen sei, weil er im Vorfeld von dem Geschädigten massiv beleidigt worden sei. Seine Argumente, mit denen er eine Affekttat darstellen wollte und eine bewährungsfähige Strafe forderte, überzeugten die Kammer allerdings nicht.