Duisburg. Ab November gilt ein neuer Mietspiegel für Duisburg. Wie sich die Vergleichsmiete in zwei Jahren entwickelt hat und welche Preisspanne es gibt.

Die ortsübliche Vergleichsmiete in Duisburg steigt über alle Baualtersklassen hinweg um rund ein Prozent. So legt es der neue Mietspiegel fest, der ab dem 1. November gilt. Eine Beispielrechnung verdeutlicht: Der Mittelwert der Kaltmiete für eine Wohnung mit 75 Quadratmetern Wohnfläche (Baujahr 1965) steigt gegenüber dem seit 2019 gültigen Mietspiegel um fünf Cent pro Quadratmeter auf 5,49 Euro an.

Die Werte im Mietspiegel werden von einer Kommission beschlossen, in der Mietervereine, Haus- und Grundeigentümer, sowie die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg-Niederrhein vertreten sind. Zusammen bewirtschaften die mitwirkenden privaten und unternehmerischen Vermieterinnen und Vermieter rund 60.000 Wohnungen in Duisburg.

[Wo gibt es Neubaugebiete in Duisburg? Wo steigen die Mieten? Spezialseite zum Thema Wohnen, Bauen und Immobilien.]

Mietspiegel in Duisburg: Corona hat Auswirkungen

„Aufgrund der noch andauernden Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Situation für die Mieterinnen und Mieter konnte ein Kompromiss gefunden werden, der einen moderaten und der Situation angemessenen Anstieg der Mieten vorsieht“, sagt Dietmar Vornweg, Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg Niederrhein.

Tatsächlich fällt der Anstieg deutlich geringer als in den Vorjahren aus: Der Mietspiegel 2019 sah etwa gegenüber der Version von 2017 einen Anstieg der ortsübliche Vergleichsmiete um 3,1 Prozent (16 Cent pro Quadratmeter) vor. „Wir haben die Besonderheiten der Zeit berücksichtig. Mit der Pandemie sind bei Privatvermietern die Mieterhöhungen zurückgegangen“, erklärt Peter Heß vom Mieterschutzbund und lobt die konstruktive Zusammenarbeit unter den Mietspiegelparteien.

So ist die Spanne der ortsüblichen Mieten

Die Spanne der ortsüblichen Mieten reicht künftig von 4,88 Euro (normale Wohnlage, vor 1948 bezugsfertig, bis 70 Quadratmeter groß, mit Heizung, Bad und Isolierverglasung) bis 8,89 Euro (gute Wohnlage, ab 1995 bezugsfertig, bis 50 Quadratmeter groß). Zuschläge, etwa aufgrund einer energetischen Sanierung, oder Abschläge, zum Beispiel bei fehlender Isolierverglasung oder schlechter Wohnlage, sind möglich.

Insgesamt wird der Duisburger Wohnungsbestand im Mietspiegel je nach Baujahr und Wohnlage in sechs Gruppen (von vor 1948 bis ab 1995 bezugsfertig) und in je vier Größen-Kategorien (von 30 bis über 90 Quadratmeter Wohnfläche) gegliedert. Gleichzeitig gibt es eine Unterscheidung zwischen einer „normalen“ sowie einer „guten Wohnlage“.

Mietspiegel dient als Richtschnur

Ein Nord-Süd-Gefälle bei Mietpreisen bleibt bestehen. Der „erhebliche Leerstand“ im Duisburger Norden habe auch niedrigere Mieten zur Folge, erklärt Heß. Das Mietniveau in Duisburg bleibt insgesamt vergleichsweise niedrig – „und weicht deutlich von benachbarten Kommunen und Städten ab“, so Heß. In den zwölf größten Städten in NRW sei Wohnraum nur in Gelsenkirchen günstiger.

Ein Vergleich mit Düsseldorf: Laut der aktuellen Mietrichtwert-Tabelle (12/2019) ist für eine normal ausgestattete Wohnung, Baujahr 1961, in mittlerer Wohnlage in einem normalen Stadtquartier, ohne dass weitere Modernisierungskriterien vorliegen, eine Miete von acht Euro pro Quadratmeter kalt fällig. Liegt eine vergleichbare Wohnung in einem besonderen Stadtquartier, etwa in Oberkassel oder Kaiserswerth, kann die Miete 10,47 Euro pro Quadratmeter betragen.

Auch interessant

Der Mietspiegel dient als Richtschnur und soll den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit bieten, etwa bei Miethöhen oder auch in juristischen Auseinandersetzungen. „Damit trägt der Duisburger Mietspiegel aktiv zum Mietfrieden in Duisburg bei“, urteilt Astrid Neese, Beigeordnete für Bildung, Arbeit und Soziales.

>> HIER GIBT ES DEN MIETSPIEGEL FÜR DUISBURG

  • Der Mietspiegel der Stadt Duisburg ist abrufbar auf www.duisburg.de – unter dem Suchbegriff „Mietspiegel“. Der Duisburger Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er hilft auch der Bauwirtschaft bei der Kalkulation von Wohnbau-Projekten.
  • Er gilt für Mietwohnungen in frei finanzierten Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, und vermietete Eigentumswohnungen; er gilt nicht für geförderte Wohnungen und Wohnungen in Heimen (Pflege, Senioren, Studierende).
  • Beteiligt bei der Erstellung des Mietspiegels ist auch die Stadt Duisburg – vertreten durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik. Moderiert wurde der Prozess durch das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt.