Duisburg. Nach einem schweren Schicksalsschlag kann eine Duisburger Familie eine Urlaubsreise nach Bulgarien nicht antreten. Dann beginnt der Storno-Ärger.

Eine Woche Urlaub in Bulgarien: Christian Walkenbach (56) aus Duisburg hatte die Reise im vergangenen Juni über über die Internseite ab-in-den-urlaub.de für insgesamt 1500 Euro gebucht und sich mit seiner Ehefrau Lore und Sohn Sascha schon sehr darauf gefreut. Doch dann der Schicksalsschlag: Seine Frau erkrankt, ein Gehirntumor, so der Huckinger, wird diagnostiziert. Sie muss operiert werden. „Ich weiß nicht, ob meine Frau überlebt“, sagt der 56-Jährige.

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An Urlaub ist überhaupt nicht mehr zu denken. Der Duisburger will stornieren und bittet „Ab in den Urlaub“ aufgrund einer fehlenden Reiserücktrittsversicherung und der extremen Notfallsituation um Kulanz. Er habe ärztliche Befunde per Mail zur Verfügung gestellt und vorgeschlagen, entweder 25 Prozent der Reisekosten zu zahlen oder einen Gutschein zu bekommen oder die Reise an seinen Sohn, der mit Freunden gefahren wäre, zu übertragen.

Schwerer Schicksalsschlag, keine Urlaubsreise und Storno-Ärger für Duisburger Familie

„Alles ist abgelehnt worden“, sagt Christian Walkenbach. „Ab in den Urlaub“ habe sich knallhart auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berufen: 85 Prozent der Reise sind demnach zu bezahlen.

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Die Redaktion bittet „Ab-in-den-Urlaub“ per Mail um eine Stellungnahme. Fast zwei Wochen tut sich nichts und dann erst nach nochmaliger Nachfrage. „Grundlegend ist es so“, teilt eine Unternehmenssprecherin mit, „dass ,Ab in den Urlaub’ nur als Reisevermittler fungiert und die Entscheidung, ob Kulanz gewährt wird, immer beim Reiseveranstalter liegt. Unsere Mitarbeiter haben dies natürlich beim Veranstalter Dertour angefragt und bedauerlicherweise eine abschlägige Antwort erhalten.“

Aus diesem Grund könne „Ab in den Urlaub“ nur die Stornierung zu den laut AGB festgeschriebenen Kosten an den Kunden weiterreichen. Und: „Im Übrigen raten wir jedem Kunden, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, was jedoch in diesem Fall nicht in Anspruch genommen wurde“, so die Sprecherin. „Dennoch – aufgrund der Schwere dieses Falles – werden wir nochmals versuchen, mit Dertour in Kontakt zu treten. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.“

Reiseveranstalter überprüft den Fall noch mal

Parallel dazu schreibt die Redaktion den Reiseveranstalter an. Und siehe da: „Wir haben den Vorgang nun noch einmal begutachtet“, sagt die zuständige Sprecherin von „DER Touristik“. „Um der Familie in dieser schwierigen Situation entgegen zu kommen, haben wir mit dem Hotel eine kostenfreie Stornierung verhandelt. Zusätzlich übernehmen wir aus Kulanz 50 Prozent der uns entstehenden Flugkosten, die sich auf 738 Euro belaufen. Wir wünschen Frau Koop vor allem gute Besserung und der Familie alles Gute.“

Insgesamt 1107 von den 1500 Euro bekommt sie nun immerhin erstattet, sagt Christian Walkenbach. „Wir ärgern uns zwar immer noch darüber, dass wir erst die Presse einschalten mussten, bis auf unsere insgesamt 15 Mails überhaupt mal reagiert wurde. Wir bedanken uns aber ganz herzlich für die Hilfe und haben uns auch nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale entschieden, dieses Angebot nun anzunehmen.“

>> Das sagt die Verbraucherzentrale in Duisburg zu dem Fall

  • Harald Rahlke, Berater bei der Verbraucherzentrale in Duisburg, sagt, dass die Familie Walkenbach in diesem Fall trotz der Extremsituation auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen war.
  • Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sei nicht bei jedem Urlaub ein Muss. Die Verbraucherzentrale, so Rahlke, empfehle diese aber bei teuren Reisen und für Familien mit Kindern.
  • In Pandemie-Zeiten sei darauf zu achten, ob in einer Reiserücktrittsversicherung ein so genannter „Corona-Baustein“ enthalten ist – etwa für den Fall, wenn die Reise wegen einer angeordneten Quarantäne nicht angetreten werden kann, so der Berater.