Radiologe. Ein Arzt (69) hat in Duisburg gestanden, bei der Strahlentherapie medizinische Standards überschritten zu haben. Schwere Folgen für Patienten.

Er habe immer nur die Hilfe für seine Patienten im Blick gehabt, beteuerte ein 69 Jahre alter Arzt aus Duisburg vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Er gab zu, in diesem Zusammenhang zwischen 2011 und 2016 bei zehn von ihnen medizinische Standards verletzt zu haben. Einige von ihnen erlitten schmerzhafte, zum Teil auch gravierende Folgen.

1988 hatte sich der Facharzt für Radiologie in Duisburg mit einer eigenen Praxis selbstständig gemacht. Knapp 20.000 Patienten habe er behandelt, bevor ihm bei einer Begehung durch die zuständige Kontrollkommission 2016 die weitere Behandlung untersagt wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren die ersten Vorwürfe laut geworden, dass der Arzt in einigen Fällen Patienten zu oft bestrahlt und sie damit einer zu hohen Strahlendosis ausgesetzt habe.

Angeklagter in Duisburg: Hilfe für die Patienten stand im Mittelpunkt

„Es waren Schmerzpatienten, die allesamt schon erfolglos zuvor therapiert worden waren“, erklärte der 69-Jährige. Oft genug sei die Strahlentherapie aufgrund des komplexen Krankheitsbildes der Patienten oder weil ihnen beispielsweise das Geld für die Zuzahlungen bei einer Physiotherapie fehlte, schlichtweg alternativlos gewesen.

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Er habe die Patienten zu Beginn der Behandlung über die allgemeinen Risiken einer solchen Therapie aufgeklärt, so der Mediziner. Eine spezielle Aufklärung, als er den Bereich der allgemein als verträglich angesehenen Bestrahlungsbehandlungen verließ, nahm er nicht vor. Einige Patienten erlitten daraufhin Strahlungsschäden, bekamen Ausschläge und litten unter Bewegungsschmerz. In einem Fall musste einem Duisburger Haut transplantiert werden, einer anderen Patientin musste sogar ein Fuß amputiert werden.

Urteil gegen Arzt: Bewährungsstrafe und Geldbuße

„Dass es zu solchen nicht unbedingt zu erwartenden Folgen kam, tut mir unendlich Leid“, so der 69-Jährige. Das Geständnis, das eine ursprünglich für zwei Tage angesetzte Hauptverhandlung auf drei Stunden verkürzte, wirkte sich am Ende deutlich strafmildernd für ihn aus. Der Angeklagte war zudem bislang nicht vorbestraft und die Taten liegen fünf Jahre zurück.

Das Schöffengericht ging am Ende zwar von Körperverletzung aus, nahm dem Angeklagten aber auch ab, dass er niemals einem Patienten schaden wollte. Es verurteilte den 69-Jährigen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und 3000 Euro Geldbuße. Zu seinen Gunsten wirkte sich außerdem aus, dass eine Wiederholungsgefahr nicht besteht. Der Arzt hat sich inzwischen zur Ruhe gesetzt.