Duisburg. Ein Polizist (61) stand in Duisburg vor Gericht. Der Vorwurf: Er soll einen 51-Jährigen in einer Zelle des Präsidiums misshandelt haben.

Mit einem gravierenden Vorwurf sah sich ein 61-Jähriger aus Duisburg-Rheinhausen vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz konfrontiert: Dem vor drei Monaten regulär pensionierten Polizisten wurde Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Laut Anklage hatte er am 4. April 2020 in einer Gewahrsamszelle des Polizeipräsidiums an der Düsseldorfer Straße einen 54-jährigen Mann misshandelt.

Der Duisburger hatte randaliert und sich in stark betrunkenem Zustand mit der Polizei angelegt. Vier Beamte hatten keine Langeweile, als sie den renitenten Mann ins Polizeigewahrsam brachten. Der 54-Jährige wurde in der Zelle zu Boden gebracht, zwei Polizisten hielten ihn an den Armen fest. Genau in diesem Moment soll der Angeklagte dem Wehrlosen mehrfach in die Rippen getreten haben.

Duisburger gab zwei Tritte zu – aber anders

Was der 61-Jährige sogar zugab. „Das waren aber keine richtigen Tritte, sondern eine bestimmte Fußtechnik aus dem Kampfsport.“ Dabei sei er mit der Außenseite des Fußes über den Körper des Mannes gestrichen. „Das sollte ihn so wie ein Blendschlag ablenken, damit ich ihm die Schuhe und den Gürtel ausziehen konnte.“ Er sei irritiert gewesen, dass eine Kollegin empört in seine Richtung „Hej“ gerufen habe. „Die hat da wohl was in den falschen Hals gekriegt. Aber hinterher war sie ganz schnell verschwunden.“

[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]

Keiner der beteiligten Beamten hatte den Kollegen im Gewahrsam auf ein mögliches Fehlverhalten angesprochen. Man sei zu „geschockt und überfordert“ gewesen, hieß es in Zeugenaussagen,. Stattdessen hatten sich die Ordnungshüter hinterher zusammengesetzt und beschlossen, den Kollegen anzuzeigen. Was die Tatschilderung anbelangte, so waren die Aussagen der Polizisten weniger eindeutig. Nur eine Zeugin hatte die Tritte tatsächlich gesehen. Als Ziel des Tritts zeigte sie allerdings nicht jene Körperseite, die der 54-Jährige angab.

Zeugen lieferten keine eindeutigen Beweise

„Warum hat der Beamte mir das angetan?“ beschwerte sich der 54-Jährige, der von einer schmerzhaften Rippenprellung berichtete. Die könne doch nur durch die Tritte entstanden sein. „Das weiß ich genau.“ Allerdings konnte sich der Duisburger, der mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hatte und aufgrund seiner Diabetes unter Problemen mit dem Blutzucker und der Bauchspeicheldrüse litt, ansonsten leider an gar nichts mehr erinnern.

Der Strafrichter machte kein Hehl daraus, dass seiner Ansicht nach allenfalls eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht komme. Alle Verfahrensbeteiligten schlossen sich dem Vorschlag an, den Prozess ohne Urteil zu beenden. Das Verfahren gegen den bislang völlig unbescholtenen Pensionär wurde gegen Zahlung von 500 Euro Geldbuße, die als Schmerzensgeld an den Geschädigten gehen, eingestellt.