Duisburg. Durch eine Gasexplosion wollte ein 71-Jähriger aus Duisburg-Wanheim seine Frau, seinen Sohn und seinen Schwager töten. Nun fiel das Urteil.

Mit unbewegtem Gesicht nahm ein 71 Jahre alter Duisburger das Urteil des Landgerichts am König-Heinrich-Platz entgegen: Wegen dreifachen versuchten Mordes verurteilte ihn die Schwurgerichtskammer zu elfeinhalb Jahren Gefängnis. In der Nacht zum 8. März dieses Jahres hatte der Angeklagte in Wanheim versucht, seine gleichaltrige Ehefrau, den gemeinsamen Sohn (34) und seinen Schwager durch eine Gasexplosion zu töten.

Der Vorsitzende bezeichnete das Zusammenleben des Paares als „graue Alltags-Tristesse“. Seit der Geburt des zweiten Sohnes, der mit einer leichten geistigen und körperlichen Behinderung zur Welt kam, habe es keine sexuellen Kontakte, keine gemeinsamen Urlaube mehr gegeben. Doch die von Lieblosigkeit und Kommunikationsproblemen gekennzeichnete Beziehung bekam 2019 einen schweren Riss: Da nämlich hatte der Sohn seiner Mutter anvertraut, dass ihn sein Vater seit mehr als zehn Jahren zu Bordellbesuchen mitnahm.

Hauptmotiv des Duisburgers war blinder Hass auf die Familie

Der Angeklagte sei nach seiner Schilderung daraufhin von seiner Familie ausgegrenzt worden. Er bekam 150 Euro Taschengeld pro Monat, traute sich kaum noch, das Schlafzimmer zu verlassen. Wenige Tage vor dem Mordversuch eröffnete die Ehefrau dem 71-Jährigen, dass sie sich nun scheiden lassen wolle. Zwei Tage vor der Tat hatte der Angeklagte realisiert, dass er zukünftig Unterhalt werde zahlen müssen. „Und das wollte er nicht akzeptieren“.

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Das im Vordergrund stehende Motiv sei der vom Angeklagten gegenüber einem Sachverständigen eingestandene Hass gewesen, so das Gericht. „Hass auf die Ehefrau, auf den Sohn, der ihn seiner Ansicht nach verraten hatte und auf den Schwager, der in seinen Augen beide anstachelte.“ Deshalb habe der 71-Jährige in der Tatnacht seinen bereits zuvor gefassten Tatplan in die Tat umgesetzt.

Ehefrau entdeckte Mordversuch rechtzeitig

Gegen drei Uhr, drehte er das Gas am Küchenherd auf, klemmte einen Knopf mit einem Stuhl fest, zündete zwei Kerzen an und verließ das Haus an der Hortensienstraße, in dem die drei Mitbewohner nichtsahnend schliefen. „Er wartete auf den Knall und die Martinshörner“, so der Vorsitzende. Als der Angeklagte drei Stunden später nachsehen wollte, warum das ausblieb, musste er feststellen, dass sein Plan gescheitert war. Die Frau war wie üblich früh erwacht, hatte das seltsame Licht in der Küche bemerkt, die Kerzen gelöscht, das Gas abgedreht, die Fenster zum Lüften geöffnet und die Polizei gerufen.

Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg unter Vorsitz von Richter Joachim Schwartz.
Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg unter Vorsitz von Richter Joachim Schwartz. © Foto: Zoltan Leskovar

Die Kammer hatte nach der viertägigen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte mit Tötungsabsicht handelte und dabei billigend auch den Tod weiterer Menschen in Kauf nahm. An einer lebenslangen Freiheitsstrafe kam der 71-Jährige vor allem deshalb vorbei, weil es Zweifel an der von der Rechtsprechung geforderten Nähe zur Tatvollendung gab.

Zu Gunsten des Angeklagten konnte das Gericht nicht ausschließen, dass es möglicherweise noch Stunden gedauert hätte, bis es zur Explosion gekommen wäre. Eher von untergeordneter Bedeutung blieb bei der Strafzumessung, dass der 71-Jährige bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war und er in seinem Alter als besonders haftempfindlich gelten kann.

>>Gericht: Tat erfüllte drei Mordmerkmale

  • Das Gericht sah gleich drei Mordmerkmale als erfüllt an: Heimtücke, weil sich die schlafenden Personen im Haus keines Angriffs versahen. Niedere Beweggründe, weil der Angeklagte aus Hass und Rache handelte.
  • Und er beging die Tat mit einem gemeingefährlichen Mittel: Bei einer Explosion hätten auch zufällige Passanten getötet werden können. Das, so der Vorsitzende, habe der Angeklagte auch gewusst: Vorsorglich habe er sich beim Warten auf die Explosion weit genug entfernt aufgehalten.