Duisburg. Bei positiven Coronatests gelten neue Regeln an Schulen und Kitas. Mehr Tests sind geplant. Kinder in Quarantäne können sich frei testen lassen.

Die neuen Quarantäne-Regeln, die das Schulministerium in seiner Mail am Freitag veröffentlicht hat, sollen die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die vom Schulunterricht ausgeschlossen werden, verringern. Deshalb gilt künftig, dass nur die unmittelbar infizierte Person in Quarantäne geschickt werden soll.

In Ausnahmefällen können die Gesundheitsämter die Quarantäneregelung zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der COVID-Erkrankung erweitern. Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen, erklärt das Presseamt der Stadt Duisburg.

Freitestungen aus der Quarantäne am sechsten Tag

Wenn es die Umstände erfordern, dass Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, soll eine Freitestung nach dem fünften Tag mittels PCR oder Schnelltest (kein Selbsttest) erfolgen (also am 6. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person).

Freitestungen sind bei niedergelassenen Ärzten möglich, die PCR-Tests anbieten sowie in den Schnelltestzentren.

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Achtung: Schülerinnen und Schüler, die sich aktuell in Quarantäne befinden, können von dieser Regelung rückwirkend Gebrauch machen. Stand Mittwoch waren es 493 Schülerinnen und Schüler sowie 160 Kita-Kinder, sagt Pressesprecher Max Böttner.

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Das Gesundheitsamt der Stadt Duisburg betont, dass weiterhin „uneingeschränkt die AHA+L-Regeln gelten“. Schülerinnen oder Schüler, die eine Maske verweigern oder sich nicht testen wollen, sind demnach sowohl vom Unterricht als auch vom Aufenthalt im Schulgebäude auszuschließen. Ausnahmen gelten für jene Kinder und Jugendlichen, die durch ein Attest von der Maskenpflicht befreit sind.

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Drei Tests pro Woche an weiterführenden Schulen

Ab 20. September werden an weiterführenden Schulen drei Tests pro Woche durchgeführt: montags, mittwochs und freitags. Die Lolli-Tests an Grund- und Förderschulen sind von der Veränderung nicht betroffen. Für die künftigen Regeln an Kitas gibt es nach Angaben der Stadt noch keinen Erlass.

Kostenlose Schnelltests sind an vielen Stellen in Duisburg möglich. Anmeldungen können auf www.du-testet.de vorgenommen werden.

Quarantäne-Regeln in Kitas

Hierzu schreibt die Pressestelle der Stadt: Die Quarantäne ist hauptsächlich auf die infizierten Personen zu beschränken. In Ausnahmefällen können die Gesundheitsämter die Quarantäneregelung zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der COVID-Erkrankung erweitern.

Geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern, sind bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in den folgenden 14 Tagen drei Antigenselbsttests pro Woche durch die Eltern durchzuführen. Das nicht immunisierte oder genesene Personal der betroffenen Einrichtung muss sich in gleicher Frequenz testen lassen. Vor dem erneuten Besuch der Kita muss ein negatives, schriftliches Testergebnis dort vorgelegt werden.

Kommt es innerhalb der Gruppe zu Erkrankungsfällen, bei denen die Umstände eine Quarantäne für Kontaktpersonen erfordern, kann eine Freitestung mittels PCR-Test am 5. Tag der Quarantäne erfolgen (also am 6. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person). Eine Freitestung mittels Schnelltest (kein Selbsttest) kann frühestens am 7. Tag der Quarantäne (entsprechend dem 8. Tag nach Kontakt zur infizierten Person erfolgen).

Kinder, die sich derzeit in Quarantäne befinden, können ebenfalls rückwirkend von dieser Regelung Gebrauch machen.