Duisburg. Wegen Betruges stand ein Duisburger (30) vor Gericht. In der Verhandlung stellte sich heraus: Der Wanheimerorter wurde selbst Betrugsopfer.
Wegen Betruges stand ein 30-Jähriger aus Wanheimerort vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Laut Anklage hatte er im August 2017 den Kaufvertrag für drei Fernseher zum Gesamtpreis von 6000 Euro unterschrieben. Doch am Ende stellte sich heraus, dass der vermeintliche Betrüger selbst nur Betrogener war. Die Anklage und, dass er wohl auf dem Kaufpreis für die drei Geräte hocken bleiben wird, verdankt er wohl den Machenschaften eines Mannes, der eine Kampfsportschule in Rheinhausen leitete.
Nicht umsonst hatte der Verteidiger darum gebeten, auch jene zahlreichen Punkte der Anklage zu verlesen, die ausschließlich den vermeintlichen Haupttäter betrafen. Der soll Fitnessgeräte für seine Schule bestellt und nicht bezahlt haben. Auch die Eigentümer von Ferienwohnungen an der Ostsee soll er um die Miete geprellt haben. Mehrfach soll der Mann im Internet Autos inseriert haben. Interessierten Käufern soll er Anzahlungen bis zu 10.000 Euro abgeknöpft haben. Doch die Autos sollen die Betrogenen nie erhalten haben.
Duisburger hatte die Unterschrift geleistet, weil ihn der Freund darum bat
Dem Vater eines Schülers der Kampfsportschule soll der Mann vorgegaukelt haben, er könne seinem Sohn einen Kampf in Las Vegas besorgen. Die 2500 Euro Anzahlung, die der stolze Vater für diesen Traum geleistet haben soll, führten laut Staatsanwaltschaft zu nichts. Und schließlich soll der Kampfsportler auch noch Mieter für seine eigene Sportschule gesucht haben. Auch dabei soll er Interessenten Geld für nichts aus der Tasche gezogen haben.
[Nichts verpassen, was in Duisburg passiert: Hier für den täglichen Duisburg-Newsletter anmelden.]
Der 30-Jährige, bei dem es nur um die Fernseher ging, wusste so recht nicht, wie er seine Naivität vermitteln sollte. Der einstige Schüler des mutmaßlichen Haupttäters hatte dem Freund vertraut. „Als die Geräte geliefert wurden, hat er gesagt, ich solle unterschreiben, um die ordnungsgemäße Lieferung zu bestätigen.“
Angeklagter: „Ich war leichtgläubig.“
Der Angeklagte machte das, unterschrieb in Wahrheit aber den Kaufvertrag. Erstaunt war der 30-Jährige auch darüber, dass er ohne sein Wissen zeitweise offenbar auch Betreiber der Sportschule gewesen war. Eine entsprechende Eintragung im Gewerbe-Register ließ den nicht vorbestraften Mann erblassen.„Er hat mir erklärt, dass das Unternehmen nicht mehr richtig laufe und er nun einen Verein gründen werde“, so der Angeklagte. „Ich sollte Schriftführer sein. Aber er hat gesagt, das stehe nur auf dem Papier und ich müsse mich um nichts kümmern.“ Rechnungen habe er nie gesehen, so der 30-Jährige. Sonst wäre ihm wohl auch aufgefallen, dass die Sportschule, jedenfalls laut Briefbogen, inzwischen sein Unternehmen war. „Ich war leichtgläubig“, gab der Angeklagte zu.
So sahen das auch die beteiligten Juristen. Einen Vorsatz zu einem Betrug vermochte der Strafrichter dem Angeklagten jedenfalls nicht nachzuweisen. Der 30-Jährige wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Vor allem der Staatsanwalt bedauerte, dass der Chef der Kampfsportschule und mutmaßliche wahre Täter seiner Zeugenladung unentschuldigt nicht gefolgt war. Schließlich hätte die Justiz noch ein paar Dinge mit dem Mann zu klären.