Duisburg. Die Stadt Duisburg reagiert auf die steigenden Mietkosten: Sie hat die Obergrenzen der Bruttokaltmiete für Sozialleistungsempfänger angehoben.
Gestiegene Mietkosten führen für Sozialleistungsempfänger zu einer Anpassung: Die Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft sind gestiegen. Grundlage für die Anhebung ist ein wissenschaftliches Gutachten, das die Stadt Duisburg bei dem Hamburger Unternehmen Analyse & Konzepte in Auftrag gegeben hatte.
Wohnungs- und Sozialdezernentin Astrid Neese erläutert: „In Duisburg lässt es sich für eine Großstadt vergleichsweise preiswert wohnen. Gleichwohl haben die Mieten in den letzten Jahren angezogen, das hat uns die Mietwerterhebung gezeigt, die Basis des Gutachtens war. Unsere örtlichen Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft passen wir folgerichtig nun an die Marktentwicklung an. Das halte ich nicht nur für rechtlich, sondern auch für sozial geboten.“
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Bruttokaltmiete um bis zu 13,2 Prozent angehoben
Galt 2019 für eine Einzelperson eine Bruttokaltmiete von 371 Euro als angemessen, so sind das künftig 396 Euro, also eine Erhöhung um 6,7 Prozent. Bei einer fünfköpfigen Bedarfsgemeinschaft steigt die Grenze um 13,2 Prozent auf 819,50 Euro.
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Mieterhöhungen von Bestandsmieterinnen und Bestandsmietern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, würden nun besser aufgefangen, erklärt Michael Fechner, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen. „Für wohnungssuchende Leistungsempfänger, insbesondere für große Haushalte, steigt außerdem die Chance, eine angemessene Wohnung zu finden.“
Anträge sind nach Angaben der Stadt nicht erforderlich. Für Leistungsempfänger, die zum Beispiel die bisherigen Mietobergrenzen überschritten haben, erfolgt die Umstellung automatisch durch das Jobcenter bzw. das Sozialamt.