Duisburg. In der Asylunterkunft in Neudorf soll ein 48-Jähriger einen 34-Jährigen mit einem Schraubendreher attackiert haben. Nun sagte er vor Gericht aus.

Worum es in dem Streit zwischen zwei Bewohnern am 15. Oktober 2010 in einer Asylbewerberunterkunft in Neudorf ging, wird wohl für immer ein Geheimnis bleiben. Der 48-Jährige, der nun auf der Anklagebank des Landgerichts am König-Heinrich-Platz sitzt, spricht Arabisch, der 34-Jährige, den er mit einem Schraubendreher attackiert haben soll, versteht nur Serbisch und ein klein wenig Deutsch.

Der 48-Jährige soll versucht haben, den jüngeren Mann mit dem Werkzeug zu stechen. Die Ausholbewegung schlitzte ihm aber nur die Jacke auf. Der 34-Jährige konnte den Angreifer entwaffnen und zu Boden stoßen, bevor er flüchtete und die Polizei rief.

Prozess in Duisburg: Mann glaubt, Widersacher habe ihn beleidigt

In dem Verfahren vor der 6. Großen Strafkammer geht es nicht um eine Strafe für den 48-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig oder zumindest stark in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Das Landgericht muss nun über den Antrag der Anklagebehörde entscheiden, den psychisch gestörten 48-Jährigen zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung unterzubringen.

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Der 48-Jährige erinnerte sich an einen Streit. „Er hat mich beleidigt“, glaubt der 48-Jährige, dessen Worte von einem Dolmetscher übersetzt werden. Und er sei davon überzeugt gewesen, dass der Widersacher ein Messer aus der Küche holen wollte, um ihn anzugreifen. „Deshalb bin ich ihm hinterher gerannt. Den Schraubenzieher hatte ich in der Hand.“

48-Jähriger will schon in der Kindheit Erscheinungen gehabt haben

Am Tattag habe er Kokain konsumiert, erinnert sich der Beschuldigte. Unter psychischen Problemen habe er schon seit seiner Kindheit in Algerien gelitten. „Als ich zwei Jahre alt war, haben mir Engel den Koran vorgehalten.“ Seit seiner Flucht nach Deutschland habe er immer wieder Erscheinungen von Verwandten und Freunden gehabt. Und er habe Stimmen gehört, die ihm manchmal sagten, was er zu tun und zu lassen habe.

Einem Betreuer war schon lange vor der Tat aufgefallen, dass der 48-Jährige psychische Probleme hatte. Allerdings sei der Beschuldigte vor dem Tattag nie aggressiv gewesen. Und so hatte das Amtsgericht Duisburg die Einweisung des 48-Jährigen in eine psychiatrische Einrichtung abgelehnt. Für das Verfahren ist am 20. September ein weiterer Verhandlungstag geplant.