Duisburg. Die neue Coronaschutzverordnung hat auch Auswirkungen auf den Besuch in der Niederrhein-Therme. Zutritt nur für Genesene, Geimpfte und Getestete.
Mit der neu in Kraft getretenen Coronaschutzverordnung gelten neue Regeln für den Besuch der Niederrhein-Therme: die Besucherbeschränkungen fallen weg, auch in den Saunen und Becken. Ebenso die Kontaktnachverfolgung.
Weiterhin als Grundlage für den Besuch dient aber die 3 G Regel:
Geimpft: Hier ist der Nachweis einer vor mindestens 14 Tage erfolgten vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff notwendig.
Getestet: Vorzuzeigen ist der Nachweis eines offiziellen negativen (Antigen-) Schnelltests. Der Test darf maximal nicht älter als 48 Stunden sein.
Genesen: Nachzuweisen ist ein positives Testergebnis, das auf einer Labordiagnostik beruht und zwischen 28 Tagen bis maximal sechs Monaten zurückliegt.
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Im Eingangs- und in Wartebereichen ist das Tragen einer Maske erforderlich und weiterhin bitten wir alle Gäste darum, sich an die AHA-Regeln zu halten. Erst dann wird der Kurzurlaub perfekt.