Duisburg. Mit Schwarzarbeit sollen vier Duisburger Sozialkassen um 4,5 Millionen Euro betrogen haben. Drei weitere Täter stehen seit Juli vor Gericht.

Wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerentgelt und Verkürzung von Sozialabgaben stehen vier 24 bis 48 Jahre alte Duisburger vor dem Landgericht. Zwischen 2009 und 2015 sollen sie in mehreren miteinander verflochtenen Duisburger Firmen, die vorwiegend in der Bausanierung und Brandschadenbehebung tätig waren, Schwarzarbeiter beschäftigt und die Sozialkassen so um rund 4,5 Millionen Euro betrogen haben.

Die Arbeitnehmer, vorwiegend bulgarischer Nationalität, sollen offiziell als selbstständige Subunternehmer geführt worden sein. Tatsächlich aber soll es keinen Beleg dafür geben, dass sie jemals irgendeinen Auftrag in Eigenregie durchgeführt haben. Tatsächlich sollen sie auf den Baustellen auf die Weisungen der Vorarbeiter ihrer Arbeitgeber gehört haben. Die sollen ihnen den Lohn vorwiegend unversteuert in die Hand gedrückt und sich um Meldungen bei Krankenkassen nicht geschert haben.

Die Schadenssumme ist im Parallelverfahren nur sehr schwer zu ermitteln

Für den Prozess sind bis kurz vor Weihnachten fünf weitere Sitzungstage vorgesehen. Das Verfahren gegen den Haupttäter und zwei Komplizen läuft bereits seit Juli. Eigentlich hatten alle sieben Angeklagten gemeinsam vor der Wirtschaftskammer stehen sollen. Doch aus Coronaschutzgründen wurden die Verfahren in zwei Prozesse aufgeteilt.

Der Vorsitzende gab zu Beginn des Verhandlungsbeginns gegen die zweite Gruppe der mutmaßlichen Täter einen Einblick in den Stand des Verfahrens gegen die drei 43 bis 47 Jahre alten anderen Angeklagten. „Alle haben im Rahmen des Verfahrens weitgehend geständige Einlassungen abgegeben“, so der Richter. Bislang gehe das Gericht davon aus, dass nur der Chef der Firmengruppe Täter, die beiden Mitangeklagten lediglich Gehilfen gewesen seien.

Die Beweisaufnahme sei eigentlich längst abgeschlossen, gab der Vorsitzende der 10. Großen Strafkammer zu. „Aber wir haben noch Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Schadenssumme.“ Trotz umfangreicher Nachermittlungen sei man derzeit immer noch nicht in der Lage, zu einem konkreten exakten Ergebnis zu kommen. Es ist also fraglich, ob das erste Teil-Verfahren wie ursprünglich vorgesehen in den nächsten Tagen wird enden können.