Duisburg. Wegen vierfachen sexuellen Missbrauchs verurteilte das Landgericht einen 38 Jahre alten Duisburger. Bis zuletzt beteuerte er seine Unschuld.
Ungläubig riss der Angeklagte beim Urteil die Augen auf. Wegen sexuellen Missbrauchs in vier Fällen verurteilte ihn die 1. Große Strafkammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz zu sechs Jahren Gefängnis. Zur Überzeugung der Richter verging sich der 38-jährige Duisburger zwischen Sommer 2018 und April 2020 an seiner zu Beginn der Taten erst fünf Jahre alten Nichte.
Im Urteil, das nach sechs Verhandlungstagen fiel, beschränkte das Gericht die Zahl der Fälle auf vier. Die Anklage hatte ursprünglich noch zwei weitere Fälle umfasst. An der Höhe der Strafe wirkte sich das allerdings nicht aus. In der Küche, in einem Kellerraum und im Wald hatte sich der Angeklagte dem Mädchen sexuell genähert.
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Junge Duisburgerin machte im Zeugenstand klare Angaben
Die heute acht Jahre alte Zeugin hatte bei ihrer Aussage vor Gericht davon berichtet, ihr Onkel habe ihr erklären wollen, wie Kinder gemacht würden. Auf dem Handy habe er ihr seltsame Filme gezeigt, die man anschließend nachgespielt habe. Dem Kind sei zudem eine Puppe versprochen worden. Er habe sie außerdem dazu bedrängt, mit niemanden darüber zu sprechen.
Tatsächlich hatte das Mädchen lange geschwiegen. Dann jedoch vertraute sie sich ihrer Lieblingsverwandten an. In einem Gespräch, das sich offenbar um Nachwuchs drehte, offenbarte sie ihr, dass sie längst bescheid wisse. Durch den Onkel.
Angeklagter behauptete bis zuletzt, es gehe in Wahrheit um Geld
Der Angeklagte hatte die Taten bis zuletzt bestritten. Er, seine Frau und seine eigenen Kinder hätten mit den Eltern des Mädchens viele Jahre harmonisch in einem Haus gelebt. Für einen Hausbau der Familie in Rumänien habe er 20.000 Euro beigesteuert. „An dem Tag, an dem ich das Geld zurückforderte, haben sie mir erstmals diesen Vorwurf gemacht.“
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Eine psychologische Gutachterin hatte an der Glaubwürdigkeit der jungen Zeugin allerdings keine Zweifel. Was das Mädchen im Gerichtssaal und bei früheren Gelegenheiten aussagte, beruhe auf erlebtem Geschehen. Zu Komplex, zu detailreich seien die Schilderungen. Es sei in höchstem Maße unwahrscheinlich, dass die Angaben auf Einflüsterungen der Familie beruhten, so das Urteil der Gutachterin.
Für den Angeklagten sprach am Ende recht wenig. Zu seinen Lasten mussten sich eine Reihe von Vorstrafen auswirken. Strafschärfend berücksichtigte die Kammer auch die in ihren Ausmaßen noch nicht absehbaren psychischen Folgen für die Geschädigte. Zeugen hatten berichtet, dass sich das Mädchen sehr verändert habe. Die Achtjährige ist in psychotherapeutischer Behandlung.