Duisburg. Wegen Betrugs standen zwei Männer aus Olpe vor Gericht. Sie wurden gefasst, als sie die Ersparnisse eines Duisburger Lehrers abholen wollten.
Damit hatten zwei junge Männer wohl nicht gerechnet: Als sie am 23. Oktober 2020 ein vermeintliches Geldpaket, das vor einem Haus in der Innenstadt abgelegt worden war, abholten, tauchten auf der zuvor menschenleeren Straße plötzlich jede Menge Polizisten auf. Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz schwiegen die zwei 23 und 25 Jahre alten Männer aus Olpe zwar bis zum Schluss. Das Schöffengericht hatte am Ende des zweitägigen Verfahrens aber keinen Zweifel daran, dass beide an der Aktion einer international agierenden Betrüger-Bande beteiligt gewesen waren.
Vermutlich von einem Call-Center in der Türkei aus war einem Duisburger Lehrer (50) vorgemacht worden, er sei in den Fokus einer Betrügerbande geraten. Um eine Falle zu stellen, sollte der Mann einen fünfstelligen Betrag von seiner Bank holen und vor seinem Haus deponieren. Beinahe hätte der Mann genau das getan. Doch zum Glück stand kurze Zeit die echte Polizei vor seiner Tür. Ermittler hatten die Telefongespräche der Bande abgehört.
Nach anfänglicher Irritation half Duisburger der echten Polizei
Nachdem der Lehrer begriffen hatte, dass er nun mit echten Polizisten sprach, war er bereit, den Tätern eine Falle zu stellen und legte zur festgesetzten Zeit ein Paket vor seine Haustür. Darin befanden sich allerdings nur 300 Euro echtes Geld. Nicht weniger als elf Beamte beobachteten die beiden Angeklagten, als diese die vermeintliche Beute abholen wollten und nahmen sie fest.
Das Schöffengericht war angesichts der Aufzeichnungen aus der Telefonüberwachung davon überzeugt, dass der 23-Jährige, der sich über eine Kleinanzeige als „Fahrer“ hatte anwerben lassen, vollständig im Bilde war. Tags zuvor hatte er eine ähnliche Botenfahrt in Bonn wegen des Auftauchens eines Streifenwagens abgebrochen. Das Landgericht verurteilte ihn wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges zu 23 Monaten Gefängnis.
Auch der 25-Jährige habe gewusst, dass er an keiner legalen Aktion beteiligt gewesen sei, so die Richter. Aber er sei nicht in die bandenmäßige Struktur eingebunden gewesen, habe lediglich Kontakt zu seinem Komplizen gehabt. Deshalb wurde der Angeklagte nur wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt, und zwar zu zehn Monaten Haft. Da beide Männer bereits mehrfach vorbestraft waren und trotz ihres relativ jungen Lebensalters bereits reichlich Hafterfahrung besitzen, kam eine Aussetzung der Strafen zur Bewährung nicht in Betracht.