Duisburg. 14 Jahre lang hatte ein Duisburger (59) bei Sportreisen Kontakte zu Jungen geknüpft und sie missbraucht. Nun muss er lange Zeit hinter Gitter.

Das Urteil der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg war deutlich: Wegen sexuellen Missbrauchs in mindestens 45 Fällen verurteilte es einen Duisburger zu sieben Jahren Gefängnis. Doch selbst nach vollständiger Verbüßung wird der ehemalige Betreuer von Sportreisen nicht frei kommen. Denn das Landgericht ordnete darüber hinaus die Sicherungsverwahrung an.

Im Laufe des fünftägigen Verfahrens hatte der Angeklagte gestanden, zwischen 2006 und 2020 vier Jungen missbraucht zu haben, die er als Organisator und Betreuer von Ferienfahrten im Auftrag des Landes- und des Sportbundes und eines auf solche Angebote spezialisierten Reisebüros kennen gelernt hatte. Zuletzt hatte er sich auch an seinem Patenkind vergangen. Die Jungen waren zu Beginn der Taten zwischen fünf und 12 Jahre alt.

Duisburger übergab Ermittlern das Beweismaterial

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg verurteilte den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs und Herstellens kinderpornografischer Aufnahmen zu sieben Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg verurteilte den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs und Herstellens kinderpornografischer Aufnahmen zu sieben Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. © Unbekannt | Foto: Bodo Malsch

Den Ermittlern hatte der Mann die Sache leicht gemacht: Als der erste Verdacht gegen ihn aufkam, übergab er Videos und Fotos, auf denen er die Taten - zeitlich geordnet - selbst dokumentiert hatte. Er wurde deshalb auch wegen Herstellung kinderpornografischer Aufnahmen verurteilt. Über mehrere Verhandlungstage hinweg nahm das Gericht in nichtöffentlicher Sitzung das Beweismaterial in Augenschein.

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Der Angeklagte habe hochgradige manipulative Fähigkeiten bewiesen, als er sich in das Vertrauen der Kinder einschlich und es dann missbrauchte, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Dies sei um so schlimmer, da einige der Geschädigten aus schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen kamen und der Angeklagte der einzige Erwachsene war, der sie zu verstehen schien.

„Bei den Taten handelt es sich um schwere Verstöße gegen die Menschenwürde“, stellte der Vorsitzende fest. „Und sie haben tiefgreifende psychische Folgen für die Kinder.“

Weite Teile der Verhandlung fanden ohne Öffentlichkeit statt

Erst in seinem letzten Wort - es fand ebenso wie die Plädoyers und die Vernehmung zahlreicher Zeugen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt - hatte der Angeklagte eingeräumt, von kleinen Jungen angezogen zu werden. Eine psychiatrische Sachverständige hatte bei dem 59-Jährigen einen tief verwurzelten Hang zu sexuellen Handlungen mit Jungen unterhalb der Pubertätsgrenze festgestellt. Sie sah eine große Wiederholungsgefahr für ähnliche Taten.

Deshalb sah die Kammer auch die Voraussetzung dafür gegeben, zusätzlich zur zeitigen Freiheitsstrafe die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Die sieben Jahre wird der Angeklagte aller Voraussicht nach in einer speziellen Haftabteilung für Sexualstraftäter verbüßen, in der ihm - theoretisch - auch sozialtherapeutische und psychologische Angebote gemacht werden. Nach Ablauf der Freiheitsstrafe wird jährlich überprüft, ob es verantwortet werden kann, den Duisburger wieder auf freien Fuß zu lassen.