Duisburg. Seit Mittwoch ist klar, dass in Duisburg weitere Lockerungen in Kraft treten können. Sie betreffen auch die Gastronomie und den Handel.

Erst seit vorigen Freitag greifen in Duisburg die neuen Lockerungen, die die Coronaschutzverordnung NRW für Städte der Stufe 3 (stabile Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 50,1) vorsieht. Da Duisburgs Inzidenz bereits am Freitag, 28. Mai, auch unter 50 lag und weiter langsam sinkt, können weitere Lockerungen – etwa für Gastronomie und Handel – bereits kommenden Freitag in Kraft treten.

Dazu musste Stand Dienstag nur noch die Duisburger Sieben-Tage-Inzidenzwert, die das Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwoch meldet, unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegen. Denn der Übergang von Stufe 3 in Stufe 2 (stabile Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 35,1) erfolgt laut Coronaschutzverordnung NRW, „wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag“.

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Stufe 2 in Duisburg in Sicht: Diese Lockerungen können ab Freitag gelten

Als Tag eins der Fünf-Tage-Regel zählt der Werktag, an dem das Robert Koch-Institut (RKI) den ersten Wert unter 50 bekannt gibt – in Duisburg war dies vorigen Freitag der Fall:

• Donnerstag, 27. Mai: 54,7

• Freitag, 28. Mai: 49,1 (1. Werktag unter 50)

• Samstag, 29. Mai: 48,3 (2. Werktag unter 50)

• Sonntag: 30. Mai: 45,5 (kein Werktag)

• Montag, 31. Mai: 42,5 (3. Werktag unter 50)

• Dienstag, 1. Juni: 46,1 (4. Werktag unter 50)

• Mittwoch, 2. Juni: 44,1 (5. Werktag unter 50)

• Freitag, 4. Juni: Lockerungen der Stufe 2 gültig

In NRW sind in Kreisen und Großstädten der Stufe 2 zum Beispiel private Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Auch Konzerte drinnen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen werden möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Die Außengastronomie ist in Stufe 2 ohne negative Tests erlaubt, und die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Im Einzelhandel reduziert sich in Stufe 2 die Kundenbegrenzung auf eine Person pro zehn Quadratmeter.

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erläutert alle Regeln für alle drei Stufen auch auf www.mags.de.