Duisburg. Die Staatsanwaltschaft wertet die Attacke vor einem Wettbüro in Duisburg als Mordversuch. Der Angeklagte (59) schwieg beim Prozessauftakt.
Aus einem Gespräch heraus soll ein 59 Jahre alter Innenstadtbewohner am 26. Oktober 2020 ohne Vorwarnung ein in seiner Jacke verborgenes Messer gezogen und zugestochen haben. Ein 42-Jähriger aus Rheinhausen erlitt bei der Attacke vor einem Wettbüro an der Friedrich-Wilhelm-Straße lebensbedrohliche Verletzungen. Die Anklage geht von einem heimtückischen Mordversuch aus. Zu Beginn des Prozess vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz schwieg der Angeklagte zu dem Vorwurf.
Der 42-Jährige ging an dem Herbsttag nach den ersten zwei Stichen, die schnell hintereinander erfolgt sein sollen, zu Boden. Der Angeklagte soll ihm dann noch einmal in die Brust gestochen haben. Zeugen hinderten den 59-Jährigen an der weiteren Tatausführung. Der Angeklagte wurde gepackt und vom Rheinhauser weggezerrt.
Anklage: Duisburger nahm möglichen Tod des Geschädigten billigend in Kauf
Mindestens bei dem Stich in die Nähe des Herzens habe der Angeklagte den möglichen Tod des 42-Jährigen billigen in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Dieser juristisch bedeutsamere Stich verursachte allerdings nur eine tiefe Fleischwunde in der Brust des 42-Jährigen. Viel schlimmer war eine schwere Verletzung eines Armes: Die Hauptschlagader wurde zerfetzt. In mehreren Operationen musste die Arterie rekonstruiert werden.
Der Angeklagte wollte sich zu Beginn des Prozesses nicht zur Person oder zur Sache äußern. „Ich möchte erstmal zuhören“, meinte er. Da gebe es nicht viel zu hören, antwortete die Vorsitzende und unterbrach die Sitzung bis zur ersten Zeugenvernehmung für eine halbe Stunde.
Zeuge: „Es ging so schnell, ich konnte mich nicht wehren oder weglaufen.“
„Wir kannten uns aus dem Wettbüro“, so der 42-jährige Geschädigte im Zeugenstand. Es sei mehr eine oberflächliche Bekanntschaft gewesen. Er habe sich kurz vor der Tat mit dem Angeklagten unterhalten. „Er glaubte, ein gemeinsamer Bekannter habe mich geschickt und dass ich schlecht über ihn reden wolle.“ Als der 42-Jährige sagte, dass er keine Ahnung habe, wovon der 59-Jährige sprach, habe der das Messer gezogen und sofort zugestochen.
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„Das ging so schnell, dass ich mich nicht wehren oder weglaufen konnte“, erinnert sich der 42-Jährige Nachdem Zeugen den 59-Jährigen von ihm wegzogen habe er sich aufgerappelt, berichtet der Zeuge. „Ich bin dann zu einem Kiosk gegangen und habe die gebeten, einen Rettungswagen zu rufen. Meine ganze Kleidung war voller Blut.“ Für das Verfahren sind bis 25. Mai noch zwei weitere Sitzungstage geplant.
>>Motiv für Messerattacke ist unklar
Widerstandslos hatte sich der Angeklagte nach der Tat festnehmen lassen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Angaben zu der Tat hat er weder gegenüber der Polizei noch beim Haftrichter gemacht.
Das Motiv für die Tat liegt nach wie vor im Dunkeln. Dem 42-Jährigen soll der 59-Jährige vorgeworfen haben, ihn als Zuhälter beleidigt zu haben. Möglicherweise soll dem Angeklagten auch nachgesagt worden sein, er sei homosexuell.