Duisburg. Eine Frau hatte in Duisburg ein totes Schaf in Müllsäcken entdeckt. Hohe Geldbuße droht. Im Ruhrgebiet gab es jüngst mehrere Schafdiebstähle.

Einen traurigen Fund hat eine Spaziergängerin in Duisburg machen müssen: Auf ihrer Hunderunde entdeckte sie an der Dörnbergstraße in Neumühl mehrere blaue Müllsäcke mit Resten eines getöteten Schafes. Die Entdeckung machte die Frau am 7. Mai in unmittelbarer Nähe zur Kleingartenanlage und informierte daraufhin die Polizei.

Die Beamten bestätigen auf Nachfrage den Vorfall. Sie hatten den Bereich mit Flatterband abgesperrt und die Angelegenheit an die zuständigen Wirtschaftsbetriebe übergeben. Mehrere Tage sei der Kadaver aber anschließend nicht entfernt worden, informiert eine Anwohnerin, die sich über den penetranten Verwesungsgeruch ärgerte. Am 11. Mai, und nachdem mutmaßlich Wildtiere schon die Tüten aufgerissen und den Inhalt weiter verteilt hatten, wurde der Kadaver entfernt.

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Totes Schaf im Müllsack in Duisburg – Diebstahl im Ruhrgebiet kein Einzelfall

Die Stadt informiert auf Nachfrage, dass keine Statistik über die illegale Entsorgung von Tierkadavern geführt werde. „Es sind überdies aber auch nur vereinzelte Fälle bekannt“, teilt ein Sprecher mit. In der jüngsten Vergangenheit kam es im Ruhrgebiet zu mehreren Schafdiebstählen. So berichtet etwa die Polizei Essen und Hattingen von Fällen, auch in Gelsenkirchen hatten sich vor zwei Wochen Diebe Zugang zu einer Schafherde verschafft und ein Tier entwendet. Das Schaf am Fundort in Duisburg konnte jedoch nicht identifiziert werden.

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Grundsätzlich sind an einer Zersetzung von Tierkadavern eine hohe Anzahl an Mikroorganismen, Insekten und Aasfresser beteiligt. Ebenso wie bei toten Tieren im Wald oder Park sollte deshalb ein direkter Kontakt zu den verwesenden Tieren vermieden werden. Unter Hundebesitzern hatte sich die Nachricht über das tote Schaf im Müllsack deshalb schnell über das Soziale Netzwerk Facebook verbreitet.

Illegale Tierkörperbeseitigung: Welche Strafen drohen

Wie ein Sprecher der Verwaltung informiert, obliegt die Pflicht zur Entsorgung von illegal beseitigten landwirtschaftlichen Nutztieren und von an Tierseuchen erkrankten Wildtieren der Stadt Duisburg. Diese hat die Aufgabe an ein externes Entsorgungsunternehmen übertragen. Die Gebühren der Entsorgung sind vertraglich geregelt. Stirbt ein Nutztier etwa auf dem Hof eines Bauern, dann muss der Tierhalter sich mit einem Anteil von 25 Prozent an den Kosten beteiligen.

Für denjenigen, der das tote Schaf am Straßenrand in Duisburg entsorgt hat, könnte es im Übrigen teuer werden: „Die unsachgemäße Entsorgung von Tierkadavern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden“, informiert die Stadt Duisburg.