Duisburg. Während er mit ihr in einem Haushalt lebte, soll ein Duisburger sich mehrfach an seiner Nichte (5) vergangen haben. Er steht nun vor Gericht.
Die Vorwürfe gegen einen 38-Jährigen aus Untermeiderich sind gravierend: Zwischen Sommer 2018 und April 2020 soll er sich in mindestens sechs Fällen an seiner zu Beginn der Taten erst fünf Jahre alten Nichte sexuell vergangen haben. Doch zu Beginn der auf insgesamt vier Verhandlungstage angesetzten Hauptverhandlung vor der 1. Großen Strafkammer bestritt der Angeklagte jede Schuld.
Zur Tatzeit lebte der 38-Jährige bereits seit einigen Jahren mit seiner eigenen Familie – er ist verheiratet und hat vier Kinder – und der Familie seiner Schwägerin gemeinsam in einem Haushalt. Im Sommer 2018, damals war die Tochter der Schwester seiner Frau gerade einmal fünfeinhalb Jahre alt, soll sich der Angeklagte dem Kind erstmals sexuell genähert haben. Allerdings soll das Mädchen sich erfolgreich gewehrt haben und konnte flüchten.
Taten sollen sich im gemeinsamen Haushalt im Duisburger Norden ereignet haben
Einige Zeit später soll der Angeklagte sie im Keller bedrängt haben, soll allerdings durch das Auftauchen eines Nachbarn gestört worden sein. Bei anderen Gelegenheiten soll er dem Mädchen in die Hose gegriffen haben, oder sich vor den Augen des Kindes mit sich selbst beschäftigt haben. Zuletzt soll er der dann Siebenjährigen einen Porno-Film gezeigt und gedroht haben: „Das werde ich mit Dir auch machen.“
Der Verteidiger nahm zu der Anklage in aller Kürze Stellung: „Mein Mandant bestreitet alle ihm in der Anklageschrift gemachten Vorwürfe.“ Lange Zeit habe der 38-Jährige mit der Familie der Nichte friedlich in einem Haushalt gelebt. Dann sei es zu einem Streit um Geld gekommen. „Mein Mandant sieht darin einen möglichen Hintergrund für die Anschuldigungen.“
Drei weitere Verhandlungstage bis Ende Mai
Zudem bemängelte der Anwalt, dass sich der 38-Jährige nur unter sehr schwierigen Verhältnissen gegen die Anklage verteidigen könne. „In der Anklage ist die zeitliche Zuordnung der Taten nämlich höchst unzureichend.“ Dennoch sei er zuversichtlich, dass der Angeklagte seine Unschuld beweisen werde. Für das Verfahren sind bis Ende Mai drei weitere Verhandlungstage vorgesehen.