Duisburg. Wegen Raub- und Sexualtaten saß ein Duisburger (59) viele Jahre im Gefängnis. Deswegen fiel die Strafe für den Handtaschendiebstahl mild aus.

Die Inhaberin eines Friseursalons in Rumeln durchfuhr am 14. August 2020 ein Schreck. Gerade noch hatte ihre Handtasche mit 2000 Euro Einnahmen im Salon gelegen, nun war sie weg. Ein 59-jähriger Duisburger, der um das Geschäft herumlungerte, geriet schnell in Verdacht. Doch vor dem Amtsgericht in Duisburg bestritt der Mann, der früher wegen Raub- und Sexualstraftaten verurteilt worden war, jede Schuld.

„Als die Frau aufgeregt aus dem Laden kam, habe ich ihr doch noch beim Suchen nach der Tasche und nach einem möglichen Dieb geholfen“, verteidigte sich der Angeklagte. Er habe die Tasche jedenfalls nicht gestohlen, sei nur zufällig in der Nähe des Ladens gewesen. Zur falschen Zeit am falschen Ort, sozusagen.

Ein Zeuge beobachtete den Handtaschendieb im Duisburger Friseursalon

Die Zeugin erinnerte sich anders: „Als ich um den Laden herumlief, um zu schauen, ob da irgendwer sei, kam er mir aus dem Hinterhof entgegen“, erinnert sich die Friseurin. An Hilfe durch den Angeklagten konnte sie sich nicht erinnern, nur daran, dass der schnellstens das Weite suchen wollte.

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Den Ausschlag für die Verurteilung des 59-Jährigen gab die Aussage eines unbeteiligten Zeugen. Ein Anwohner hatte zufällig von seinem Balkon aus beobachtet, dass der Angeklagte mit der Tasche unter dem Arm aus dem Friseursalon herauskam. Er konnte sich auch deshalb so gut an den 59-Jährigen erinnern, weil dessen Frisur so spärlich ist, dass man sich ohnehin fragen durfte, was er noch in einem Friseurladen wollte.

Handtaschendieb aus Duisburg saß schon für Jahrzehnte im Gefängnis

Bei der Verlesung des Vorstrafenregisters wurde klar, dass der Angeklagte früher ganz andere Taten begangen hatte. Immer wieder war er mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Schon als Heranwachsender war er wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden. 1986 verurteilte ihn das Landgericht wegen schweren Raubes, schwerer Körperverletzung und sexueller Nötigung zu elf Jahren. Und 1995 wurde der Mann nicht nur wegen ähnlicher Delikte erneut zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, sondern auch zu anschließender Sicherungsverwahrung.

Der Strafrichter wollte dem 59-Jährigen, der bereits mehr als die Hälfte seines Lebens hinter Gittern verbrachte, den ohnehin schon schwierigen Neuanfang eines Lebens in Freiheit nicht gleich wieder verbauen. Wegen Diebstahls verurteilte er ihn zu einer Geldstrafe von 5000 Euro. Zahlt der Mann nicht, muss er 100 Tage hinter Gitter.