Duisburg. Die Stadt Duisburg reagiert auf die ansteigenden Infektionszahlen mit einer neuen Allgemeinverfügung: Geschäfte und Museen müssen schließen.

Die Stadt Duisburg reagiert auf die stark ansteigenden Infektionszahlen und erlässt mit Wirkung zum 19. April 2021 eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung. „Die bislang geltenden Öffnungsmöglichkeiten bei tagesaktuell bestätigtem, negativem Ergebnis durch einen Schnell- oder Selbsttest werden im Hinblick auf die hohen Inzidenzwerte aufgehoben“, teilt die Verwaltung mit. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 26. April.

Das sind die Änderungen im Einzelnen:

Handel muss schließen – auch Baumärkte betroffen

  • Der Handel muss schließen: Der Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels (ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien) sowie von Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen mit Ausnahme des Versandhandels und der Auslieferung und Abholung bestellter Waren („Click and Collect“) ist untersagt.
  • Auch Bau- und Garten(bau)märkte müssen ab Montag wieder schließen. Ausnahme: Auch diese dürfen von Kundinnen und Kunden nur für den Kauf von Blumen und anderen kurzfristig verderblichen Waren betreten werden, im Übrigen ist nur die Auslieferung und Abholung bestellter Waren zulässig.
  • Der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen oder Dienstleistungen verbundenen Waren in Einrichtungen des Handwerks und des Dienstleistungsgewerbes ist unzulässig; ausgenommen ist der Verkauf von Zubehör. In Geschäftslokalen von Telefondienstleistern sind nur die Störungsannahme sowie die Reparatur oder der Austausch defekter Geräte zulässig. Der Verkauf von Waren auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen ist unzulässig.

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Friseure und nichtmedizinische Fußpflege: Schnelltest-Pflicht bleibt

  • Die Erbringung von Dienst- und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind untersagt, so die Stadt in einer Mitteilung. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen, Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie der berufsmäßigen Personenbeförderung.
  • Die Nutzung von Friseurdienstleistungen und nichtmedizinischer Fußpflege ist von einem tagesaktuell bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests abhängig. Das bedeutet: Das negative Ergebnis muss von einer Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden und ist bei der Inanspruchnahme des Angebots mitzuführen.

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Sport für Kinder bis 14 Jahre: Begrenzung auf zehn Kinder

  • Die Gruppengröße für Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren, die gemeinsam auf Sportanlagen unter freiem Himmel Sport machen dürfen, wird auf zehn Kinder zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- und Aufsichtspersonen begrenzt.

Zoo Duisburg, Museen, Galerien und Kunstausstellungen müssen schließen

  • Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Außerdem hat der Krisenstab durch Einzelverfügung beschlossen, dass der Zoo ab Montag, 19. April, geschlossen bleibt.

Bibliotheken offen nur zur Abholung

  • Der Betrieb von Bibliotheken einschließlich der Hochschulbibliotheken sowie Archiven wird auf die Abholung und Auslieferung bestellter oder automatisch abholbarer Medien sowie deren Rückgabe beschränkt.

Kitas bleiben im Pandemiebetrieb – Stadt strebt Notbetrieb an

  • Die Stadt Duisburg setzt am Montag den eingeschränkten Pandemiebetrieb fort. „Wir streben den Notbetrieb der Kitas an, haben aber dazu noch keine Bestätigung von Land“, teilt die Verwaltung mit.
  • Beabsichtigt ist, den Notbetrieb dann - falls das Land zustimmt - mit einer Vorlaufzeit von zwei Tagen umzusetzen, damit Eltern Zeit haben, sich mit ihrem Arbeitgeber abzustimmen. Die Stadt appelliert schon jetzt an alle Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen.

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