Duisburg. Deutliche Worte des Amtsrichters musste sich ein Duisburger (24) anhören. Nicht zum ersten Mal stand er wegen eines Drogenvergehens vor Gericht.

Ein 24 Jahre alter Wanheimer, der wegen Drogenbesitzes vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz stand, hatte mächtig viel Glück. Denn den Angeklagten hätten 2,2 Gramm Marihuana angesichts seiner Vorstrafen leicht erneut für einige Zeit hinter Gitter bringen können.

Am 14. April 2020 war der 24-Jährige im Hauptbahnhof von Bundespolizisten angehalten und kontrolliert worden. In seiner Tasche fanden die Beamten 2,2 Gramm Marihuana – und einen Dolch. „Das trifft genau so zu“, kommentierte der gerichtserfahrene junge Mann die Anklage. „Es ist aber auch bekannt, dass ich Drogen konsumiere“, ergänzte er. Und berichtete, dass er derzeit keine Arbeit habe, seine Mutter ihm aber jeden Tag zehn Euro für Zigaretten gebe. Und sein Vater, der seit 16 Jahren in einem großen Werk arbeite, wolle ihm dort nun auch einen Job verschaffen.

Angeklagter nahm das Verfahren zunächst nicht besonders ernst

„Zehn Euro für Zigaretten?“ – das sei aber viel, meinte der Richter. „Ich gehe ja jetzt auch zum Arzt“, erwiderte der Angeklagte. „Weil ich immer so Stiche in der Seite habe.“ Es wurde nicht ganz klar, ob das, was der 24-Jährige da so von sich gab, dessen Ernst war, oder ob er den Richter auf die Schüppe nehmen wollte.

Der Richter nahm dem Angeklagten umgehend den Wind aus den Segeln: „Sie geben sich hier gerade ziemlich cool. Ihr Vorstrafenregister bietet dafür allerdings nicht den geringsten Anlass.“ Genüsslich zitierte der Strafrichter neun Eintragungen, darunter Eigentumsdelikte, Gewalttaten und Drogenverstöße. Zur Tatzeit stand der Angeklagte gerade erst unter Bewährung.

Richter: „Hören sie auf zu Kiffen. Kiffen macht doof“

Das alles hätten gute Gründe sein können, um eine Gefängnisstrafe zu verhängen und damit auch den Widerruf der Bewährung auszulösen. Doch der Strafrichter war nicht gewillt, den Angeklagten wegen 2,2 Gramm Marihuana auf Kosten des Steuerzahlers für mehr als ein Jahr hinter Gitter zu bringen. Er verurteilte ihn stattdessen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze zu je zehn Euro).

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„Mit 24 müssen sie jetzt endlich mal erwachsen werden“, riet er dem Angeklagten. Der Weg zu einer bürgerlichen Existenz sei zwar nicht einfach. „Aber es ist noch nicht zu spät.“ Der Richter redete dem 24-Jährigen ins Gewissen, den Job, den ihm sein Vater vermitteln wolle, anzunehmen. „Und bauen sie da bloß keinen Mist, das fällt sonst nämlich auch auf ihren Vater zurück.“ Und noch einen guten Ratschlag hielt der Richter bereit: „Hören sie vor allem mit dem Kiffen auf. Vom Kiffen wird man doof.“