Duisburg. Ein ehemaliges Paar soll eine Duisburgerin (41) erpresst haben. „Sie haben mir das Leben zur Hölle gemacht“, so die 41-Jährige vor Gericht.

Wegen Erpressung fanden sich ein 30-jähriger Mann aus Kirchheim und eine 34-jährige Frau aus Hanau vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wieder. Sie sollen laut Anklage gemeinsam im Jahr 2016 eine 41 Jahre alte Frau aus Meiderich erpresst haben. 1200 Euro habe die Geschädigte übergeben, nachdem der Angeklagte damit gedroht hatte, ihrer Familie etwas anzutun.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der 30-Jährige in die Wohnung der elf Jahre älteren Frau eingezogen war und dort mietfrei lebte. Einige Monate später zog auch seine Freundin mit in die Wohnung ein. Doch der Angeklagte soll der Eigentümerin ihre Großzügigkeit nicht gedankt haben. Im Gegenteil: Er soll sie bespuckt und geschlagen und ihr zuletzt Geld abgepresst haben, indem er drohte, jemand würde sonst ihre Mutter verletzten und eine Halbschwester der 41-Jährigen vergewaltigen.

Angeklagter: „Ich glaube, sie war eifersüchtig.“

Doch der Angeklagte schilderte vor Gericht ein ganz anderes Geschehen: „Sie hat mir damals eine Wohnung angeboten.“ Er habe dort zunächst alleine, dann mit seiner Freundin gelebt und regelmäßig Miete gezahlt – bar und ohne Quittung. „Weil meine Aufenthaltserlaubnis erloschen war und ich mich inzwischen illegal in Deutschland aufhielt.“

Auch interessant

Das Geld, das seiner Freundin schließlich im Oktober 2016 übergeben wurde, sei ein Teil der Kaution gewesen. „Das hat sie uns gegeben, nachdem sie uns rausgeworfen und für die Räumung der Wohnung 24 Stunden Zeit gelassen hatte.“ Er glaube, dass der Grund die Eifersucht der Zeugin gewesen sei. Die Mitangeklagte bestätigte diese Version.

Zwei Zeuginnen sagten viel, aber nicht das Entscheidende

Die Hauptbelastungszeugin erzählte viel. Sie habe den Angeklagten unentgeltlich in ihrer Wohnung aufgenommen, weil sie damals sowieso kaum Zuhause gewesen sei. Auch den Einzug der Freundin habe sie erlaubt. „Aber dann haben die beiden mir das Leben zur Hölle gemacht.“ Sie sei gedemütigt und misshandelt worden.

Von Drohungen gegen Mutter und Halbschwester berichtete die 41-Jährige. Davon, dass sie deshalb 1200 Euro bezahlt habe, sagte sie nichts. Auch ihre Schwester, laut Anklage Zeugin der Geldübergabe, ließ an dem Angeklagten kein gutes Haar. Doch auch sie schilderte nichts, was das Schöffengericht als strafbare Handlung hätte werten können. Die Angeklagten wurden auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.