Duisburg. Mehrfach schmierte eine Mann aus Duisburg-Großenbaum Beleidigungen an die Tür seiner Nachbarin. Die Taten hatten offenbar eine Vorgeschichte.

Wenig freundliche Worte schrieb ein 45-Jähriger aus Großenbaum im Dezember 2019 auf einen Zettel und befestigte ihn an der Tür zur Wohnung seiner Nachbarin. „Lügnerin“, „Baby-Töterin“ und „Sexbesessene“ war da für jeden Vorübergehenden gut sichtbar zu lesen. Das brachte dem 35-Jährigen vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz eine Verurteilung wegen Beleidigung ein.

Bereits zuvor hatte der Mann ein noch drastischeres Wort direkt auf die Tür geschmiert. Taten, die der Angeklagte vor der Strafrichterin überhaupt nicht bestritt. „Aber jede Beleidigung hat eine Vorgeschichte“, so der Verteidiger. In diesem Fall reiche sie Jahre zurück. Der 45-Jährige habe einmal eine Liebesbeziehung zu der Frau gehabt. „Was die hinterher abgestritten hat.“

Mann aus Duisburg-Großenbaum verlor die Nerven

Das habe den Angeklagten so verletzt, dass er strafbare Handlungen beging, versuchte der Anwalt den Umstand zu erklären, dass der 45-Jährige schon einmal wegen einer Reihe von Delikten zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Auf seiner Seite gab es vor allem beharrliches Nachstellen. Doch auch die teils sehr merkwürdigen Strafanzeigen der Geschädigten schienen zu belegen, dass aus Liebe längst beiderseitiger Hass geworden war.

„Trotz all dieser Anschuldigungen ist die Mandantin, die eigentlich sofort ausziehen wollte, noch zwei Jahre lang Nachbarin des Angeklagten geblieben“, referierte der Verteidiger. „Und sie hat meinen Mandanten in diesen zwei Jahren immer wieder gepiesackt.“ Der habe schließlich die Nerven verloren und mit den Schmierereien revanchiert. Inzwischen sei längst Ruhe eingekehrt, da beide Beteiligte in entgegengesetzte Himmelsrichtungen verzogen seien.

Angeklagter muss 3300 Euro Strafe zahlen

„Wollen wir wirklich, dass der Angeklagte wegen einer solchen Entgleisung möglicherweise die Bewährung verliert?“ Mehrfach regte der Anwalt an, das Verfahren doch gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Aber er stieß bei Staatsanwältin und Richterin auf taube Ohren. Eben gerade wegen der Vorstrafe und des Rückfalls in schlechte Gewohnheiten während der Bewährungszeit, kam das für die Juristinnen nicht in Frage.

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Am Ende ließ die Richterin den 45-Jährigen mit einer Geldstrafe von 3300 Euro (60 Tagessätze zu je 55 Euro) davon kommen. Dass deshalb dessen Bewährung widerrufen wird, dürfte allerdings eher unwahrscheinlich sein.