Duisburg. Telefonaktion: Harald Rahlke von der Verbraucherzentrale hat Fragen zum Urlaub in der Corona-Krise beantwortet. Das wollen Duisburger wissen.

Auch viele Duisburger sehnen sich nach Urlaub und fragen sich, wohin sie in der Corona-Krise überhaupt reisen können. Laut Verbraucherzentrale NRW ist die Richtschnur für die Wahl eines Reiseziels und den tatsächlichen Antritt einer Reise die aktuelle Lage am Zielort zum geplanten Urlaubsstart. Hierzu sollten sich demnach Reisende genau informieren – auch mit welchen Einschränkungen vor Ort zu rechnen ist. Das Auswärtige Amt bietet online auf www.diplo.de/sicherreisen einen laufend aktualisierten Überblick über Reisebestimmungen sowie Sicherheitshinweise und spricht bei einer akuten Gefährdungslage eine entsprechende Reisewarnung für das jeweilige Land aus.

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Harald Rahlke von der Verbraucherzentrale in Duisburg hat bei einer Telefonaktion zum Weltverbrauchertag weitere Fragen zum Thema „Urlaub in der Corona-Krise“ beantwortet. Hier eine Auswahl:

Haben Reisewillige Vorteile, die schon einmal eine Corona-Infektion durchgemacht haben und Antikörper in sich tragen?

Laut Rahlke eine interessante Frage, die sich wahrscheinlich auch bald viele geimpfte Reisewillige stellen werden. Aber wann, in welcher Form und zu welchen Reiseerleichterungen ein Dokument entsprechende Personengruppen berechtigen wird, sei noch nicht geklärt.

Kann ich als Risikopatient eine gebuchte Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn ich diese ohne vorherige Corona-Schutzimpfung nicht antreten will?

Nach Angaben des Beraters gilt bei Pauschalreisen der Grundsatz, dass der Reisende vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten kann. Allerdings stehe dem Veranstalter dann eine Entschädigung zu. Diese werde regelmäßig als sogenannte Storno-Pauschale in den AGB des Veranstalters festgelegt. Kann der Reisende beim Rücktritt in einer Vorausschau davon ausgehen, dass zum Reisezeitpunkt außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände am Zielort die Reise oder seine Gesundheit gefährden, so entfallen demnach Ansprüche auf Entschädigung des Veranstalters.

Die bloße Angst vor einer (Corona-) Infektion sei alleine nicht ausreichend. Kommen aber Indizien wie offizielle Reisewarnungen für den Reisezeitpunkt hinzu und/oder tendenziell steigende Fallzahlen, kann die Prognose laut Rahlke für die Umstände ausreichend sein. Er rät: Wer im Zweifel bei einem längerem Zeitraum bis zum Reiseantritt auf keinen Fall reisen möchte, sollte lieber eventuell geringere Stornokosten in Kauf nehmen. Es sei auch immer ratsam, früh mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu treten und über Umbuchungsmöglichkeiten zu sprechen.

Auch viele Duisburger sehnen sich in der Corona-Krise nach Sonne, Strand und Meer.
Auch viele Duisburger sehnen sich in der Corona-Krise nach Sonne, Strand und Meer. © dpa | Clara Margais

Was ist von sogenannten Flex-Tarifen zu halten, bei denen Reiseveranstalter unter anderem damit werben, unkompliziert bis zu 14 Tage vor Reisebeginn kostenlos stornieren zu können?

Ob dies wirklich definitiv möglich ist, lässt sich laut Rahlke pauschal nicht so leicht sagen. Es gebe zu viele verschiedene Tarife mit jeweils ganz unterschiedlichen Bedingungen. Nicht jeder sogenannte Flex-Tarif sei automatisch inkludiert und müsse gegen Aufpreis hinzugebucht werden. Oftmals gilt dies, so der Berater, nur für einen gewissen Zeitraum, der dann auch noch je nach Reise (Inland/Ausland/Fernreise/Kreuzfahrt) unterschiedlich sein kann.

Welche böse Überraschungen können bei diesen Flex-Tarifen im Kleingedruckten warten?

Es kann laut Rahlke vorkommen, dass der Flex-Tarif nicht gilt, wenn zum Buchungszeitpunkt das Reiseziel bereits als Risikogebiet eingestuft war. Das sei besonders ärgerlich, da hier auch die Argumentation zum gesetzlichen Wegfall der Entschädigung (Stornokosten) schwerer werden kann. Es sollten also bei der Reisesuche nicht nur die Rabatte verglichen werden, sondern auch das Kleingedruckte. Dabei lohne auch ein Blick auf die Storno-Bedingungen. Die Pauschalen der Anbieter für frühzeitige Stornierungen variieren demnach auch schon zwischen 20 bis 40 Prozent. Auch bei speziellen Corona-Versicherungen sollten Reisewillige die einzelnen Leistungen näher betrachten. (dwi)

>> URLAUB IM AUSLAND: EINREISEFORMULARE UND HYGIENEREGELN

  • Harald Rahlke von der Verbraucherzentrale in Duisburg verweist bei Auslandsreisen auf spezielle Hygiene-Regelungen vor Ort. Einreiseformulare seien vor Antritt und Rückreise oftmals elektronisch auszufüllen. Die Vorlage negativer Corona-Test-Ergebnisse werde oftmals verlangt. Auch die Messung der Körpertemperatur bei Einreisen sei keine Seltenheit.
  • Weitere Informationen und eine Checkliste für die Reiseplanung in Corona-Zeiten sind auf https://www.verbraucherzentrale.nrw/reiseaerger zu finden.