Duisburg. Wegen Beamtenbeleidigung und Widerstands steht ein Mann aus Duisburg vor Gericht. Das Protokoll der Polizei wirft jedoch Fragen bei Juristen auf.
Mit einer Menge Altmetall auf dem Autodach war ein 55 Jahre alter Duisburger am 10. Oktober 2019 in Hochfeld unterwegs. Der Polizei reichte es nicht, dass er den Schrott nur mit einem Seil gesichert hatte. Und dem Mann reichte es, dass er bei seinen Transporten ständig angehalten wurde. Nun steht er wegen Beleidigung und Widerstands vor dem Amtsgericht.
Als „Sch…-Stasi-Polizei“ soll er die Beamten bezeichnet haben. Und er soll seinen Körper versteift und sich wegzudrehen versucht haben, als man ihn in Gewahrsam nehmen wollte. Dafür wurde gegen ihn ein Strafbefehl über 1000 Euro (50 Tagessätze zu je 20 Euro) erlassen. Der Mann legte dagegen Einspruch ein.
Hausmeister in Duisburg war von ständigen Kontrollen genervt
„Die haben mich doch alle Nase lang angehalten“, berichtete er dem Strafrichter. Schließlich gehöre es doch zu seinem Job, Schrott, der sich immer wieder im Innenhof des Hauses ansammelt, zu entsorgen. „Ich kann doch nicht jedes Mal die Wirtschaftsbetriebe anrufen.“
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Die Ladung sei mit dem Seil fest verzurrt gewesen. „Ich habe den Beamten gesagt, sie sollten mal versuchen, etwas vom Dach zu ziehen.“ Die aber hätten darauf gar nicht reagiert, sondern ihm mitgeteilt, er dürfe so nicht weiter fahren. Als er dagegen protestierte, sei er gleich festgenommen worden. Er habe aber nicht die Polizisten beleidigt, sondern sich allgemein abfällig über den Staat geäußert.
Verteidiger und Richter wunderten sich über das Protokoll
Ein Polizist konnte im Zeugenstand nicht mehr genau sagen, welche Worte gefallen waren. Er erinnerte sich aber, dass der Angeklagte es nicht akzeptieren wollte, sein Auto stehen zu lassen. Und dass er sich dagegen sperrte, mitgenommen zu werden.
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Verteidiger wie Richter dachten gemeinsam laut nach: Im Protokoll sei nicht ausreichend dokumentiert, gegen welche Maßnahme der Angeklagte denn eigentlich Widerstand geleistet haben soll. Und verwundert registrierten die Juristen, dass den Beamten eine mildere Maßnahme, nämlich dem Autofahrer einfach den Schlüssel abzunehmen, offenbar nicht eingefallen war.
Verfahren soll außerhalb der Verhandlung eingestellt werden
Das Gericht hätte das Verfahren gern gegen eine Geldbuße eingestellt. Doch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, eine noch in der Ausbildung befindliche junge Referendarin, durfte das nicht entscheiden. Ihren Ausbilder und den Eildienst der Staatsanwaltschaft erreichte sie telefonisch jedoch nicht.
Der Strafrichter setzte das Verfahren aus. Er will außerhalb der Hauptverhandlung versuchen, die Sache mit dem zuständigen Staatsanwalt zu klären. Gelingt das nicht, gibt es demnächst eine Neuauflage des Prozesses mit deutlich mehr Zeugen.