Duisburg. Das Gericht verurteilt einen jungen Betrüger aus Duisburg. Er hat Fahrzeuge und Benzin mit simplen, aber effektiven Tricks ergaunert.
Die Form von Nachhaltigkeit, die ein 22-jähriger Duisburger betrieb, konnte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz nicht gut heißen. Schließlich ist es kriminell, gestohlene Kennzeichen für weitere Straftaten wiederzuverwenden. Wegen Betruges, Diebstahls und Urkundenfälschung verhängte das Gericht eine 14-monatige Bewährungsstrafe.
Der 22-Jährige hatte gestohlene Kfz-Kennzeichen gleich mehrfach eingesetzt. Er schraubte sie an Autos, die er an Tankstellen mit Benzin füllte, um dann anschließend ohne zu bezahlen davonzufahren. Der Plan des Angeklagten, auf diese Weise der Identifizierung zu entgehen, ging allerdings nicht auf. Schließlich nehmen Überwachungskameras nicht nur Kfz-Kennzeichen, sondern auch Fahrer auf, wenn sie zum Tanken aussteigen.
Der Duisburger bestand auf einer Probefahrt und ließ dann den Verkäufer stehen
Auch an Autos, die er mit einem simplen aber effektiven Trick ergaunerte, brachte der Angeklagte falsche Kennzeichen an. Für die Fahrzeuge hatte er bei Autohändlern in Rheinhausen und Kaßlerfeld Kaufinteresse vorgetäuscht. Er bestand auf einer Probefahrt. Dabei fuhr er in einem günstigen Moment davon und ließ die verdutzten Verkäufer einfach stehen.
Das alles hatte der Angeklagte bereits zu Beginn des mehrtägigen Verfahrens zugegeben. Ebenso den Diebstahl eines Lkw-Anhängers. Den hatte er auf einem Parkplatz in Rheinhausen mitgehen lassen. Weil er gerade etwas transportieren musste, und sich keinen leihen konnte, so seine Erklärung. Ohne Führerschein wäre das wohl auch etwas schwierig geworden.
Eine Attacke mit dem Auto bleibt ungeklärt
Geschwiegen hatte der 22-Jährige dagegen zu einem weiteren Anklagepunkt, der ihm vorwarf, am 13. Juli 2020 am Rhein in Mündelheim nach einem Streit mit einem Auto auf eine Frau losgefahren zu sein. Die Zeugin hatte sich am ersten Verhandlungstag krank gemeldet. Ihre Mitteilung, dass sie am liebsten gar nicht mehr aussagen wolle, konnte das Gericht allerdings nicht akzeptieren.
Ihre Vernehmung brachte die Juristen aber der Aufklärung der Sache nicht näher: Ja, sie habe auf Seite springen müssen, als der Wagen auf sie zurollte, so die Zeugin. Ja, der Angeklagte habe Gas gegeben, sei aber nicht schneller geworden, so ihre verwirrende Beschreibung. Das Gericht stellte diesen Anklagepunkt ein.